Der vom Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer (FPÖ) angekündigte Antrag für eine Beugestrafe gegen Hans Jörg Schelling (ÖVP) wird noch eine Zeit lang auf sich warten lassen. Derzeit ist nämlich nicht klar, wer diesen unterzeichnen darf: Entweder Hofer selbst, wie er es angekündigt hatte, oder doch Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP). Eine Entscheidung darüber solle erst nach Ostern fallen, kündigte Hofer am Donnerstag an.
Der ehemalige ÖVP-Finanzminister hatte sich im parlamentarischen Untersuchungsausschuss geweigert, Fragen zu den Beinschab-Studien in der ÖVP-Inseratenaffäre zu beantworten. Nach Einlangen des Antrags liegt es am Bundesverwaltungsgericht zu entscheiden, ob gegen Schelling Zwangsmaßnahmen verhängt werden oder nicht.
Von Entschlagungsrecht ausgiebig Gebrauch gemacht
Schelling war am Mittwoch als Auskunftsperson in den ÖVP-Untersuchungsausschuss geladen und wurde unter anderem zur Steuercausa des Unternehmers Siegfried Wolf - der vor ihm an der Reihe war - sowie anderen Themen befragt. Bereits zu Beginn kündigte Schelling an, von Fall zu Fall zu entscheiden, ob er von seinem Entschlagungsrecht Gebrauch machen wird, da gegen ihn in mehreren Verfahren ermittelt wird.
Von der ersten Minute an machte Schelling von seinem Entschlagungsrecht ausgiebig Gebrauch - sehr zum Unmut von Verfahrensrichter Wolfgang Pöschl, der die Erstbefragung vornahm. Er wollte wissen, warum im Finanzressort wesentlich mehr Geld für Studien ausgegeben worden war, als im Budget vorgesehen und warum es gleich zu mehreren derartigen Aufträgen keine Unterlagen gebe.
Hofer kündigte Antrag auf Beugestrafe an
Da dies Thema im Akt sei, in dem gegen ihn ermittelt werde, wollte Schelling dazu nichts sagen - er habe noch keine Einsicht gehabt und könne zu diesem Komplex von der Staatsanwaltschaft noch einvernommen werden, sagte er. Das war Hofer - nach eingehender Beratung - als Grund für eine Entschlagung nicht ausreichend. Er kündigte einen Beugestrafenantrag an das Bundesverwaltungsgericht gegen Schelling an.
Nun ist aber rechtlich nicht klar, wer den Antrag unterzeichnen darf. Beispiele aus der Vergangenheit gebe es zu dieser konkreten und erstmaligen Situation jedenfalls nicht, so Hofer. Da die Ankündigung Hofers protokolliert ist, muss dies auf jeden Fall geschehen, hieß es. Vorbereitet wird dieser derzeit von der Parlamentsdirektion. Wie hoch die Beugestrafe ausfallen soll, entscheidet übrigens nicht der Antragsteller, sondern das Bundesverwaltungsgericht. Beugestrafen wurden zwar bereits beantragt, allerdings wegen nicht gerechtfertigter Absagen von Auskunftspersonen.
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