Spruchreif

Polizist entpuppte sich als Langfinger: Entlassen

Kärnten
11.03.2022 10:00

Ein verschuldeter Inspektor griff in die Kaffeekasse. 280 Euro Beute kommen teuer, denn der Beamte ist seinen Job los.

Diebesalarm gab es im Vorjahr auf einer Klagenfurter Polizeiinspektion: Immer wieder verschwand Geld aus der gemeinsamen Getränkekasse. Also wurde eine Videofalle installiert – und tatsächlich tappte ein junger Kollege, der noch kein Jahr im Exekutivdienst war, hinein. Er gestand schließlich, in 15 bis 20 Angriffen rund 280 Euro erbeutet zu haben.

Chronischer Geldmangel
Grund sei seine schlechte finanzielle Lage - hohe Schulden für Wohnen und Auto belasten ihn. Strafrechtlich hatte der Mann Glück und kam mit einer Diversion davon. Doch dienstrechtlich bekam er nun die volle Härte zu spüren: Erst Suspendierung, dann Entlassung. Und diese wurde vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt: „Es liegt eine schwere Dienstpflichtverletzung vor“, heißt es.

Keine zweite Chance
Der Beamte sei untragbar und habe keinen Anspruch auf eine zweite Chance. Dass andere Polizisten sogar nach strafrechtlichen Verurteilungen wieder arbeiten dürfen, sei irrelevant. Es gäbe „keine Gleichheit im Unrecht“, findet die Justiz.

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