Novelle im Landtag

Grüner Vorstoß für „volle Transparenz“ in NÖ

Niederösterreich
06.03.2022 11:00
Vertrauen muss man sich verdienen: Unter diesem Motto starten die Grünen nun eine Initiative für mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung. Auf Grundlage des neuen Bundesgesetzes soll auch in Niederösterreich novelliert werden: Vom Rechnungshof über Gemeindefinanzen bis hin zu den Wahlkampfkosten.

Bei allem Fokus auf unser Land sparen die Grünen nicht mit Lob für ihre eigene Bundespartei. Vizekanzler Werner Kogler sei es gewesen, der vor zehn Jahren die Offenlegung von Parteispenden erreicht hat. Eine Regel, die angesichts der jüngsten Skandale von Ibiza bis Korruptionsvorwürfen gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz aktueller ist denn je.

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Die vielen Verflechtungen landesnaher Unternehmen mit der Volkspartei sind bekannt. Wir müssen nun Licht in dieses Dunkel bringen.

Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen

Spielregeln wurden verschärft
„Seit der letzten Änderung des Parteienförderungsgesetzes in Niederösterreich im Jahr 2012 ist bekannt geworden, dass viele Spenden am Rechnungshof vorbeigeschummelt werden“, so die grüne NÖ-Chefin Helga Krismer. Nun habe man mit der „gläsernen Parteikassa“ bundesweit die Spielregeln verschärft, Vermögen und Schulden werden einsehbar. Krismer: „Die Bürger haben ein Recht zu wissen, wer wem verpflichtet ist.“

Doch was bedeutet das alles für Niederösterreich? Die Offenlegung von parteinahen Verflechtungen treffe vor allem die ÖVP. „Deren Organisation gleicht einem Spinnennetz“, sagt Krismer.

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Wir brauchen jetzt rasch härtere Sanktionen bei der Überschreitung von Wahlkampfkosten, damit sich auch die Volkspartei daran hält.

Georg Ecker, Landtagsmandatar der Grünen

Sie ist sich sicher: „Je weniger Schlupflöcher es hier für die blau-gelbe Volkspartei gibt, desto transparenter wird das ganze Land.“ Die Grünen fordern daher nun:

  • eine Deckelung der Wahlkampfkosten bei vier statt bisher sechs Millionen Euro. Eigenausgaben des Wahlwerbenden sollen hier einbezogen werden. Sechs Monate nach dem Urnengang sei ein Wahlwerbungsbericht an den Landesrechnungshof zu übermitteln.
  • eine Durchleuchtung der Gemeindefinanzen. Auch Parteien, die nicht bundes- und landesweit aktiv sind, sollen einen Rechenschaftsbericht ablegen. So können keine Geldflüsse durch nur scheinbar „unabhängige Listen“ oder andere Konstruktionen versteckt werden.
  • eine stärkeres Kontrollrecht des Landesrechnungshofes. Wer nicht fristgerecht und umfassend berichtet, soll keine Parteienförderung mehr erhalten. Zudem müsse klargestellt werden, dass auch Gemeindevertreterverbände als parteinahe Organisationen gelten. Zudem dürfe keine Spende anonym abgegeben, eine Obergrenze von 250.000 Euro pro Jahr eingeführt werden.
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