So manche Firmenfeier ist wohl nicht unbedingt das angenehmste Unterfangen - für einen 27-jährigen Tiroler und einen Kollegen aber endete sie ganz besonders blöd. Was erst nur eine lustige, spaßige Rangelei gewesen war, endete mit einem Knöchelbruch.
Die Firmenfeier artete aus und brachte den 27-jährigen Tiroler vor Gericht – wieder einmal. Der junge Mann hat bereits zwei Vorstrafen. Eine wegen Raufhandels und eine, weil er eine Rohrbombe gebastelt und sie zum Explodieren gebracht hatte.
Bei der Feier verpasste der Angeklagte seinem Kollegen einen Tritt gegen den Fuß: Knöchelbruch! Der Verteidiger erklärte, es sei eine „bsoffene G‘schicht“ gewesen - unter Alkoholeinfluss passieren bekanntermaßen oft die blödsten Fehltritte.
Er gestand und entschuldigte sich. Das rechtskräftige Urteil: Zehn Monate bedingt, 5400 Euro Strafe und 500 € Schmerzensgeld. Der Richter: „Halten Sie sich in Zukunft aus so etwas raus!“








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