Es kann schon sein, dass auch das Mädchen seinen Beitrag geleistet hat - aber das darf keine Ausrede sein. Der damals 21-jährige Freund der Stiefschwester der Zwölfjährigen hat es sich damals zunutze gemacht, dass das Mädchen - gemeinsam mit ihrem kleinen Bruder - bei ihm nächtigte. Es kam zu heftigen sexuellen Berührungen im Genitalbereich, für die der junge Mann nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt wurde.
Pflegeeltern genehmigten Übernachtung
Offen bleibt, wie es dazu kommen konnte, dass die zwei Kinder beim Verurteilten übernachteten. Zuvor hatten die beiden den 23-Uhr-Bus nach Innsbruck versäumt. Nach einem Anruf bei den Pflegeeltern hatten diese dann die Übernachtung genehmigt. An dieser Vorgehensweise wurde am Dienstag auch deutliche Kritik laut.
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