„Einfach zerrissen“

Kritik an Trumps Umgang mit Regierungsdokumenten

Ausland
08.02.2022 16:14

Dass sich Donald Trump nicht so sehr um Regeln und Konventionen schert, bewies der 45. Präsident der Vereinigten Staaten während seiner Amtszeit immer wieder. Nun wird Kritik an seinem Umgang mit wichtigen Regierungsdokumenten laut. Medienberichten zufolge hat Trump wichtige Unterlagen, die eigentlich archiviert werden müssten, regelmäßig zerrissen.

Eigentlich müsse in den USA jede Korrespondenz des Präsidenten archiviert und für die Nachwelt aufgehoben werden. Einige Dokumente des Weißen Hauses seien dem Untersuchungsausschuss zur Kapitol-Attacke zufolge wieder zusammengeklebt übergeben worden, so die „Washington Post“. Trump habe trotz mehrfacher Hinweise sein Verhalten nicht geändert.

 „Zuerst waren wir ein Weißes Haus, das nicht wusste, wie man Dinge aufbewahrt, und dann war es am Ende egal“, sagte die frühere Pressesprecherin des Weißen Hauses, Stephanie Grisham, dem Sender CNN. Sie schilderte, wie Trump einmal mit ihr im Flugzeug gesessen sei, Dokumente zerrissen und diese dann auf dem Boden liegen lassen habe.

Briefe an Obama und Kim nicht archiviert
Trump soll nach seiner Amtszeit auch mehrere Kisten mit Akten in sein Anwesen nach Mar-a-Lago in Florida mitgenommen haben. Darunter sollen wichtige Kommunikationsunterlagen gewesen sein - auch Briefe des nordkoreanischen Machthabers Kim Jong Un und ein Schreiben von Trumps Amtsvorgänger Barack Obama. Die Nationale Verwaltungsstelle für Archivgut und Unterlagen habe die Dokumente laut der Zeitung vergangenen Monat sichergestellt.

Eine Person, die mit dem Aktentransfer aus Mar-a-Lago vertraut sein soll, betonte, dass es auch schon bei so manchem Vorgänger von Trump zu solchen Dokumentenmitnahmen gekommen sei. Allerdings habe es sich jedes Mal um eine viel geringere Menge gehandelt, wie der Sender CNBC berichtete. Er zitierte einen nicht namentlich genannten Berater Trumps, der darauf hinwies, dass es sich beim „nicht ganz korrekten Umgang“ mit den Dokumenten um „keine schändlichen Absichten“ gehandelt habe.

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