05.02.2022 07:59 |

Baustopp rechtswidrig

Sicherheit auf der B317: Kärnten ruft nach Richter

Die Friesacher Bundesstraße (B 317) gilt als unfallträchtige Strecke, wo immer wieder Menschen ihr Leben lassen müssen. Der Streckenverlauf verleitet oft zum Rasen und zu waghalsigen Überholmanövern. Aus diesem Grund wird seit Jahren über einen Sicherheitsausbau diskutiert. Doch die Pläne wurden im Herbst 2021 ad acta gelegt. Ein Gutachten bestätigt nun aber: Der Planungsstopp für die S 37 und die B 317 war rechtswidrig. Das Land will notfalls die Ministerin und die Asfinag klagen.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Das Land Kärnten will die Entscheidung von Verkehrsministerin Leonore Gewessler nicht hinnehmen. Sie hat ja im November des Vorjahres angekündigt, die Planungen für den Ausbau der S 37 und der B 317 einzustellen. In einem Rechtsgutachten, das die Landesräte Martin Gruber und Sebastian Schuschnig beim Juristen Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck in Auftrag gegeben hatten, wird nun festgestellt, dass diese Maßnahme rechtlich nicht gedeckt sei. Gewessler habe ihre Kompetenzen weit überschritten. Der Experte kommt zu dem Schluss, dass die gesetzliche Verantwortung des Bundes, sich um den Ausbau zu kümmern, nicht ignoriert werden dürfe.

„Dieses niederschmetternde Ergebnis für die Ministerin bringt das Land Kärnten in eine starke Position. Wir werden alle Schritte setzen, um für die Region den Ausbau dieser Straße zu erreichen!“, kündigt Gruber an: „Das Land ist bereit, rechtliche Schritte gegen Gewessler und die Asfinag einzuleiten, wenn bis Mitte Februar dringliche Fragen unbeantwortet bleiben!“

Zitat Icon

Wie kann man Klimaschutz gegen Wirtschaft und Verkehrssicherheit ausspielen?

Sebastian Schuschnig, Landesrat für Wirtschaft

Auch für Schuschnig stellt der Planungsstopp eine katastrophale Fehlentscheidung des Verkehrsministeriums dar: „Und die geht zu Lasten der Region und der Wirtschaft, die auf einen sicheren Ausbau vertraut hat. Wie kann man Klimaschutz gegen Wirtschaft und Verkehrssicherheit ausspielen?“ Auch der Nationalratsabgeordnete Peter Weidinger drängt darauf, den Sicherheitsausbau fortzusetzen: „Alles andere ist für einen Wirtschaftsstandort, der sich ernst nimmt, völlig unangemessen!“

Fakten

  • 17 Menschen sind auf der B 317 in den Jahren 2000 bis 2020 bei Unfällen getötet worden.
  • Insgesamt hat es auf diesem Streckenabschnitt 336 Mal gekracht.
  • 529 Personen kamen dort zu Schaden.

Für Matthias Zernatto vom ÖAMTC Kärnten stellt das Fehlen einer baulichen Mitteltrennung und eines Pannenstreifens das Hauptproblem dar: "Studien belegen, dass vollausgebaute Schnellstraßen die Unfallhäufigkeit deutlich senken!“

Unfall-Hotspots:
Ein gewichtiges Argument sehen die Vertreter des Landes in der Zahl der Unfälle, die sich seit dem Jahr 2000 auf der B 317 - also dem Abschnitt zwischen St. Veit und der Grenze zur Steiermark - ereignet haben. Zwei Hotspots stechen dort besonders heraus: Im Abschnitt Zwischenwässern zwischen Hirt und Krumfelden hat es in den vergangenen zwei Jahrzehnten 125 Mal gekracht, es gab ein Todesopfer zu beklagen. Im vierspurigen Bereich zwischen Krumfelden und St. Veit-Nord passierten sogar 152 Unfälle, zehn davon endeten tödlich. Während der Abschnitt zwischen St. Veit-Süd und -Nord noch heuer verkehrssicher gemacht werden soll, bleibt zwischen St. Veit und Friesach vorerst alles beim Alten.

Dabei müssten gerade dort wichtige Maßnahmen gesetzt werden. Geplant waren eine bauliche Trennung der Richtungsfahrbahnen, Pannenstreifen/-buchten sowie eine Lösung für die Engstelle bei Zwischenwässern. „Die Asfinag hat sich erst 2019 nochmals dazu bekannt. Der Bund muss seine Verantwortung für die B 317 und die S 37 wahrnehmen!“, fordert Gruber.

explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

Kommentare lesen mit
Jetzt testen
Sie sind bereits Digital-Abonnent?