Umstrittenes Projekt

Rauch ist gegen einen Achschlucht-Radweg

Nachrichten
15.01.2022 07:00

Mobilitätslandesrat Johannes Rauch (Grüne) ist in der Regel immer für den Ausbau des Fahrradnetzes zu haben. Im Falle des seit vielen Jahren zur Diskussion stehenden Radwegs durch die Bregenzerachschlucht ist er allerdings skeptisch. Er sieht - wie auch viele andere - eines der letzten Naturjuwele bedroht.

Die Bregenzerachschlucht ist eine grüne Oase inmitten des Siedlungsraums. Dank der schwer zugänglichen Lage finden hier seltene Pflanzen- und Tierarten eines der letzten Rückzugsgebiete. Unter anderem ist die Schlucht Heimat einer der tiefstgelegenen Gämsenpopulationen der Alpen. Seit fast 30 Jahren gibt es Überlegungen, die Schönheit der Schlucht mittels eines Radwegs für Erholungssuchende und Freizeitsportler zu erschließen. Zwar führt ein Trampelpfad entlang der ehemaligen „Wälderbähnle“-Trasse, dieser ist allerdings eher was für „Abenteurer“. Natürlich wäre ein Radweg attraktiv, gibt Rauch zu, schränkt aber zugleich ein: „Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Umsetzung eines Radweges im Bregenzerachtal zwischen Doren und Kennelbach abzulehnen.“ Es liege hier ein klassischer Interessenkonflikt zwischen Natur- und Umweltschutz auf der einen sowie Radverkehr und Freizeitnutzung auf der anderen Seite vor, der nur bedingt auflösbar sei.

Fakt ist, dass der Radweg vor allem einen touristischen Zweck erfüllen würde, aber kaum einen Alltagsnutzen hätte. Dass in Zukunft massenhaft Bregenzerwälder mit dem Drahtesel zu ihrem Arbeitsplatz ins Rheintal pendeln, ist nahezu ausgeschlossen. Folglich passe ein Achschlucht-Radweg auch nicht in die Radverkehrsstrategie des Landes, so Rauch - man konzentriere sich auf den Ausbau und Erhalt von Strecken, die einen veritablen Alltagsnutzen böten. Rauch gibt zudem zu bedenken, dass eine Umsetzung nicht nur technisch und finanziell eine Herausforderung sei, sondern auch mit einem überaus komplexen Verwaltungsverfahren verbunden wäre. So bestünde die Verpflichtung zur Durchführung einer Naturverträglichkeitsprüfung, die auch die Prüfung von Varianten beinhalten müsste, die weniger starke Eingriffe in das Natura-2000-Gebiet bedeuten.

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