Im ersten Lockdown

Sperre von Grazer Spielplätzen war gesetzwidrig

Steiermark
28.12.2021 16:40

Heute kaum vorstellbar, aber im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 war das Betreten von Grazer Spielplätzen verboten - der damalige Bürgermeister Siegfried Nagl (ÖVP) hatte eine Sperre erlassen. Doch sie war nicht ausreichend dokumentiert und begründet, die Verordnung daher gesetzeswidrig, wie der Verfassungsgerichtshof nun entschied. Die von den Tauplitz Bergbahnen angefochtene FFP2-Maskenpflicht in Seilbahnen vor einem Jahr entsprach dagegen sehr wohl dem Gleichheitsgrundsatz.

Ein Mann hatte im April 2020 einen Kinderspielplatz betreten, obwohl das durch die Verordnung des Bürgermeisters untersagt war. Er sollte 600 Euro Strafe zahlen, focht diese aber an. Nun bekam er recht: „Der VfGH fand, dass der Bürgermeister als verordnungserlassende Behörde zum Zeitpunkt des Erlassens der Verordnung für Graz nicht hinreichend dokumentiert hatte, aufgrund welcher tatsächlichen Umstände das Verbot erlassen wurde.“ Der Umstand, dass im Frühjahr 2020 auch andere Städte das Betreten von Kinderspielplätzen untersagt haben, sei als Begründung nicht ausreichend.

Tauplitz Bergbahnen sind abgeblitzt
Abgeblitzt ist dagegen die steirische Tauplitz Bergbahnen GmbH sowie ein Inhaber eines Skipasses für Bergbahnen in Tirol: Sie hatten Bestimmungen angefochten, wonach von 26. Dezember 2020 bis zunächst 4. Jänner 2021 in geschlossenen oder abdeckbaren Seilbahnen das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend war, in anderen Massenbeförderungsmitteln jedoch zeitweilig ein einfacher Mund-Nasen-Schutz ausreichte. Dies habe gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen, ging aus den Anträgen hervor.

Doch der VfGH entschied, dass die Verordnung rechtmäßig war, weil begründet war, dass „die Personen, welche die (geschlossenen) Bahnen benützen, durch ihre Sportausübung einen höheren Aerosolausstoß haben und dort damit ungünstigere epidemiologische Verhältnisse herrschen.“ Außerdem seien dann ab 25. Jänner 2021 auch in anderen Massenbeförderungsmitteln FFP2-Masken zu tragen gewesen.

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