„Ziegelstadl“

Erweitertes Gutachten bekräftigt Plagiatsverdacht

Tirol
19.12.2021 07:00

Er gilt - wie berichtet - als Favorit für den Chefposten in der Innsbrucker Justizanstalt. Und das, obwohl Reinhard Potocnik - derzeit interimistischer Leiter im „Ziegelstadl“ - unter anderem seit dem vergangenen Sommer im Verdacht steht, seine Diplomarbeit zum Teil abgeschrieben zu haben. Brisant: In einem erweiterten Gutachten wird dieser Plagiatsverdacht nun bekräftigt!

Bereits bei einer ersten Überprüfung von Potocniks Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 entdeckten „Plagiatsjäger“ Stefan Weber und sein Team „gravierende Textplagiate“. Der Fachmann, der durch seine Aufdeckertätigkeit heuer bereits Ex-Arbeitsministerin Christine Aschbacher zu Sturz brachte, wurde mit einem vertiefenden Gutachten hinsichtlich der an der Uni Graz eingereichten Diplomarbeit beauftragt. In diesem hat sich der Plagiatsverdacht nun mehr als bestätigt.

28 Plagiatsfragmente verteilt auf 89 Seiten
„Das mit 89 Seiten nicht besonders ausführliche Werk weist 28 Plagiatsfragmente auf“, erklärt Weber im Gespräch mit der „Krone“. Darüber hinaus wurden in der Arbeit laut dem Gutachten Zitierschwächen und Mängel im Literaturverzeichnis entdeckt. „Bereits in der Einleitung hat der Verfasser der Diplomarbeit von Broschüren abgeschrieben“, kritisiert der Plagiatsforscher.

Und auch in der Schlussbetrachtung seien Textabschnitte einfach von anderen Werken übernommen worden. „Dies hat ein besonderes Gewicht, weil es an jener Stelle zu finden ist, an der eigentlich die gewonnene Erkenntnis durch die wissenschaftliche Arbeit zu erwarten ist“, schildert Weber.

Justizministerium prüft die Causa
Vom Justizministerium werde das erweiterte Gutachten nun geprüft, betont Sprecherin Christina Ratz auf „Tiroler Krone“-Nachfrage. Beim ersten Gutachten leitete die Uni Graz ein Verfahren betreffend die Nichtigerklärung der Beurteilung der eingereichten Diplomarbeit ein. „Nach Beiziehung von zwei Experten wurde kein Grund dafür gesehen, die Beurteilung der Abschlussarbeit für nichtig zu erklären und den akademischen Grad abzuerkennen. Das Verfahren wurde eingestellt“, erklärt Ratz.

Zitat Icon

Oft heißt es, man habe auf die richtige Zitierweise nicht geachtet oder falsch gelernt. Die Ausreden kennen keine Grenzen.

"Plagiatsjäger" Stefan Weber

„Die Ausreden kennen oftmals keine Grenzen“
„In Österreich muss man einem Absolventen nachweisen, dass er den Textbetrug bewusst begangen hat. Eine grobe Fahrlässigkeit, wie etwa in einigen Bundesländern in Deutschland, reicht diesbezüglich nicht aus“, weiß Weber, „oft heißt es, man habe auf die richtige Zitierweise nicht geachtet oder falsch gelernt. Die Ausreden kennen keine Grenzen. So manch einer gab schon an, dass er durch Anführungszeichen einfach etwas hervorheben wollte.“

Ein Indiz für die bewusste Täuschung sei laut Weber allerdings die Tatsache, dass Potocnik der Notwendigkeit des Zitierens an anderer Stelle nachgekommen und grundsätzlich mit der Technik des Zitierens vertraut gewesen sei.

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