Lockerung steht bevor

Ab Sonntag wieder täglicher Spitalsbesuch möglich

Österreich
10.12.2021 12:00

Mit Ende des harten Lockdowns für alle wird es auch zu einer Lockerung kommen, die die Krankenhäuser betrifft: Ab Sonntag sind in den Spitälern wieder tägliche Besuche möglich. Bisher war dies nur einmal pro Woche möglich. Beschlossen wird diese Änderung gemeinsam mit anderen Öffnungsschritten am Freitagnachmittag im Hauptausschuss des Nationalrates.

Konkret wird in Spitälern und Kuranstalten wieder ein Besucher pro Tag und Person zugelassen, wenn er 2G erfüllt und zusätzlich PCR-getestet ist. In Pflegeeinrichtungen sind es zwei Personen unter den genannten Voraussetzungen.

Unterschiedliche Öffnungsschritte in den Bundesländern
Generell wird ab Sonntag in Österreich wieder gelockert. Veranstaltungen etwa dürfen dann wieder zwischen 5 und 23 Uhr stattfinden, Gleiches gilt für die Öffnungszeiten der Gastronomie. Nicht alle Bundesländer werden jedoch die Möglichkeit zur Öffnung gleich ab dem ersten Tag nützen. Mit Sonntag starten nur Vorarlberg und Tirol sowie das Burgenland in vollem Ausmaß. Die anderen Länder warten vor allem bei Gastronomie und Tourismus ab und öffnen umfassend erst am Donnerstag bzw. im Fall Wiens überhaupt erst eine Woche später. Im ganzen Land fixiert wird, dass in praktisch jedem Freizeit-Bereich wieder eine Kontaktdaten-Registrierung erforderlich ist.

Gastro-Sperrstunde um 23 Uhr
Für die Gastronomie gelten einigermaßen bekannte Regeln. Nachtgastronomie ist durch die 23-Uhr-Sperrstunde ausgeschlossen, dazu kommt ein Verbot des Barbetriebs. Im Stehen kann nur im Freien konsumiert werden. Die Maske darf man nur am Verabreichungsplatz abnehmen. Dazu gilt wie überall, wo es nicht um Lebensnotwendiges geht, eine 2G-Voraussetzung. Das heißt, man muss geimpft oder genesen sein. Einzig bei der Abholung von Speisen gilt 2G nicht.

Ebenfalls aus früheren Zeiten bekannt sind die Voraussetzungen zur Nutzung der Hotellerie. Die Maske ist hier in allen öffentlich zugänglichen Bereichen anzulegen. 2G gilt an sich, jedoch nicht z.B. bei unaufschiebbaren dienstlichen Aufenthalten, ebenso wenig etwa in Internaten.

In kleinem Rahmen darf gefeiert werden
Gefeiert werden kann auch wieder, ob Hochzeit, Taufe oder Weihnachtsparty. Doch auf größere Runden muss verzichtet werden. Zugelassen sind bei solchen Veranstaltungen, wo man von einer Vermischung der Gäste ausgeht, in Innenräumen nur 25 Personen. Wer es trotz der frischen Temperaturen im Freien versuchen will, kann bis zu 300 Menschen zusammentrommeln. Sperrstunde ist auch hier jeweils 23 Uhr.

Sport sowohl drinnen als auch draußen wieder möglich
Großzügiger angelegt sind die Regeln bei Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen, was Kultur, Sport und sonstige Freizeit-Events umfasst. 2000 Personen sind in geschlossenen Räumen zugelassen, das Doppelte im Freien. Das Anlegen einer FFP2-Maske ist dabei in geschlossenen Räumen Pflicht. Sport ist drinnen wie draußen wieder möglich. Allerdings können Ungeimpfte nur draußen und zusammen lediglich mit im gleichen Haushalt lebenden Personen sporteln. Auch der Freizeit-Bereich vom Schwimmbad bis zum Indoor-Spielplatz ist wieder offen. Allerdings ist hier ebenfalls Impfung oder Genesung vorzuweisen.

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