„Ich habe auf die irdische Gerechtigkeit vertraut und wohl auch mit Gottes Hilfe meine Schuldlosigkeit bewiesen. Denn ich hatte immer ein reines Gewissen“, schilderte Schwarz im „Krone“-Interview, kurz nachdem ihm von seinem Anwalt das letztinstanzliche Urteil des Wiener Landesgerichtes zugestellt worden war.
Weitere Ermittlungen unzulässig
Unmissverständlich und wörtlich heißt es im Schriftstück: „Weitere Finanz-Ermittlungen gegen Bischof Alois Schwarz sind unzulässig.“ Damit muss auch die Kärntner Finanz zähneknirschend eingestehen, dass gegen den bei den Gläubigen im weiten Land so beliebten Seelenhirten nichts mehr vorliegt. Wie berichtet, hatten die Juristen nach Einstellung der ersten Ermittlungen im südlichen Bundeslandes einen Fortführungsantrag bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft gestellt. Vom Vorwurf der Untreue war Schwarz bereits im Vorjahr freigesprochen worden - Schwarz: „Gott sei es gedankt!“
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