Das war’s dann mit der Lockdown-Flucht über die Grenze zu unseren italienischen Nachbarn, ihrem Weltklasse-Kaffee und ihren kulinarischen Köstlichkeiten
Das Gesundheitsministerium stellte klar: „Eine Zweckumwidmung (Fahrt ins Ausland für einen Spaziergang, anschließend aber Einkaufszentrum und Restaurant) für Tagestrips ist nicht zulässig.“ Es wäre allerdings nicht Österreich, würde diese Regelung nicht derart verschwommen sein, dass sie schon fast wieder einzigartig ist.
Spaziergang geht, Pizza und Wellness nicht
„Es ist zum Beispiel zulässig, für ein paar Stunden zum Spazierengehen ins Ausland zu fahren, nicht aber um dort ein Restaurant oder eine Wellnesseinrichtung zu besuchen.“ Das heißt, einen im Ausland genossenen Kaffee oder eine eventuell verspeiste Pizza müsste man bei der Rückfahrt verschweigen.
Ach ja, Urlaub geht auch!
Urlaubsreisen, also mit Übernachtungen, sind ohnehin erlaubt. Die Vize-Bezirkschefin von Villach-Land, Nina Homar, zu der Erläuterung des Ministeriums: „Jedermann ist gut beraten, nicht nach Tarvis auf einen Kaffee oder zum Essen zu fahren. Er hat bei der Rückreise unter Umständen schon Erklärungsbedarf.“
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