Im Corona-Lockdown

Bezirkshauptmannschaften schränken Amtsbetrieb ein

Tirol
29.11.2021 08:09
Porträt von Tiroler Krone
Von Tiroler Krone

Die Tiroler Bezirkshauptmannschaften schränken aufgrund des Lockdowns bis zum 12. Dezember ihren Amtsbetrieb ein. Dadurch sollen sich die Behörden „voll und ganz auf die Bewältigung der Corona-Pandemie“ konzentrieren können, heißt es vonseiten des Landes.

Serviceleistungen werden zwar angeboten, sollen aber - soweit möglich - online oder telefonisch abgewickelt werden. Auf diesen Wegen sollen auch Terminvereinbarungen erfolgen. Der Amtsbetrieb aller Tiroler Bezirkshauptmannschaften werde von Montag, 29. November, bis 12. Dezember eingeschränkt stattfinden.

„Ansteckungsrisiko minimieren“
„Der Regelbetrieb und direkte Parteienverkehr wird in den nächsten Wochen ausschließlich auf jene dringenden Angelegenheiten reduziert, die nicht online oder telefonisch erledigt werden können“, erklärt Landesamtsdirektor Herbert Forster. Deshalb werden auch die Öffnungszeiten eingeschränkt. Das Ansteckungsrisiko soll durch diese Vorgehensweise minimiert werden.

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