AMS-Erlass

Jobs mit Impfanforderung: „Muss sachgerecht sein“

Politik
17.09.2021 14:09

Dass Jobsuchende eine via Arbeitsmarktservice (AMS) vermittelte zumutbare Stelle nicht ablehnen können, wenn der Arbeitgeber eine Covid-Schutzimpfung verlangt, sorgt weiter für Aufregung. Kritik an der Regelung kam von SPÖ, FPÖ und Arbeiterkammer (AK). Arbeitsminister Martin Kocher (ÖVP) bezog am Donnerstag auf Twitter Stellung in der Diskussion: „Es muss immer verhältnismäßig und sachgerecht sein. Aber wenn ein Arbeitgeber jemanden ohne Impfung nicht einstellen möchte, gibt es in der Regel auch keine Sanktion für den Arbeitnehmer.“

Im Gegensatz dazu könne ein sanktionierbares Vorstellungsgespräch im Einzelfall dann vorliegen, wenn Personen etwa einen Job im Pflegebereich suchen „und dem Arbeitgeber zu erkennen geben, dass sie ohne Vorliegen von nachweislichen, individuellen gesundheitlichen Gründen nicht bereit sind, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen“, hieß es aus dem Arbeitsministerium gegenüber der APA. Die Entscheidung, welche Impfungen für den Arbeitsantritt vorausgesetzt werden, obliege dabei dem Arbeitgeber.

Sperre nur bei branchenüblicher Impf-Anforderung zulässig
Christoph Klein, Direktor der AK Wien, stellte dazu in einem Twitter-Video klar, wie die Rechtslage ist: Eine Bezugssperre ist nur dann zulässig, wenn eine Corona-Impfung in einer Branche bei Neuanstellungen generell verlangt wird, zum Beispiel im Gesundheitsbereich. Denn ein Pfleger, der eine Impfung ablehnt, hätte dann keine Chance mehr, in der Branche Fuß zu fassen, und würde damit nicht mehr als Arbeitssuchender gelten, so Klein. Wenn es aber kein allgemeines Impf-Erfordernis gibt - etwa im Handel -, ist die Sperre des Arbeitslosengelds unzulässig (siehe Tweet unten).

Trotzdem warnte der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer am Freitag davor, „die Entscheidung über die Einschränkung von Menschenrechten für Arbeitslose privaten Unternehmen zu überlassen“. Das Arbeitsministerium solle endlich für klare Regeln sorgen, so Kalliauer.

FPÖ-Wirtschaft: Braucht Wahlfreiheit
Kritik kam am Freitag auch vom Bundesobmann der Freiheitlichen Wirtschaft, Matthias Krenn. Wobei er die Bedeutung der Corona-Schutzimpfung für die Überwindung der Pandemie betonte. „Das breite und mittlerweile niederschwellig verfügbare Impfangebot ist ein wichtiger Baustein, damit die wirtschaftliche Erholung auch im Herbst und Winter ungebrochen weitergehen kann“, so Krenn. Allerdings brauche es eine Wahlfreiheit.

Mit Blick auf den Arbeitsmarkt befürchtet Krenn, dass eine „direkte oder indirekte Impfpflicht“ in vielen Betrieben zu einer Personalfluktuation führen könnte, die die Betriebsfähigkeit einschränken oder gänzlich gefährden würde.

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