Ab Samstag Kontrollen

70 bis 80 Corona-Neuinfektionen täglich in Braunau

Oberösterreich
17.09.2021 08:00

Am Samstag um Mitternacht geht’s mit Ausreisekontrollen im Innviertel wieder los. Keine totale Sperre geplant, aber Stichproben. In acht Gemeinden sind weniger als 45 Prozent der Bevölkerung geimpft. Der Bezirk Braunau bleibt österreichweit das Sorgenkind.

Das Lachen ist dem Braunauer Bezirkshauptmann Gerald Kronberger schon seit Längerem vergangen. Schuld daran sind die Impfgegner in acht Gemeinden, wo weniger als 45 Prozent der Bevölkerung den schützenden Stich bekommen haben. In diesen Schlusslichtern der bundesweiten Impfstatistik tobt das Virus besonders stark: „Wir haben täglich 70 bis 80 Neuinfektionen. Die meisten genau in diesen acht Gemeinden“, sagt Kronberger.

20 von 46 Gemeinden knacken 50 Prozent
Schaut man sich die Durchimpfungsrate im Detail an, fällt auf, dass von den 46 Gemeinden im Bezirk nur 20 eine Vollimmunisierung von mindestens 50 Prozent haben. Trauriges Schlusslicht bei den Impfwilligen ist Auerbach mit 33 Prozent Vollimmunisierten. Danach folgen Feldkirchen bei Mattighofen (37 Prozent), Pischelsdorf und Höhnhart (jeweils 38 Prozent). Die Vorzeigegemeinde im Bezirk Braunau ist Mining mit 58 Prozent.

Schon Erfahrung mit Kontrollen
Weil man’s leicht vergisst: Der Bezirk Braunau war bereits im April für eine Woche lang bundesweit in den Schlagzeilen, weil dort Ausreisekontrollen vorgenommen werden mussten. Und hat es nun „geschafft“, als einziger Bezirk ein zweites Mal dieser Prozedur unterworfen werden zu müssen.

Auch diesmal rückt das Bundesheer an, um die Polizei zu unterstützen. Im Bezirk gibt es 136 Dienstposten, die aber nicht alle besetzt sind. Militärkommandant Dieter Muhr: „Man kann keinen Flächenbezirk abriegeln, das geht gar nicht. Wir arbeiten stichprobenartig, aber natürlich muss das Alltagsleben weitergehen.“

Viele Ausnahmen machen es leichter
Wer den Bezirk verlassen will, muss gültig getestet sein. Ausgenommen davon sind alle, die bereits vollimmunisiert sind sowie genesene Personen bis zu 180 Tage nach bestätigter Infektion oder mit einer ersten Teilimpfung. Auch für Einsatzkräfte gilt die Testverpflichtung nicht. Ebenso ausgenommen: Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren, Schüler am Weg zum Unterricht, Versorgungsfahrten, Arzt- und Gerichtstermine sowie die Wahlen. 

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