Gesetzeslage geändert

Das Bankgeheimnis wird in Kärnten aufgeweicht

Kärnten
01.09.2021 07:58

Anonymität als Hindernis beim Erben: Geldinstitute machten bei Sparbüchern bis 15.000 Euro dicht - jetzt ändert OGH-Urteil in Kärntner Prozessen die Gesetzeslage.

Das Bankgeheimnis in Österreich ist so stark, dass sogar Gerichtskommissäre daran scheitern - allerdings geben die sich nicht mit einem Nein zufrieden, was nach zwei Fällen aus Kärnten nun zu einer nicht unumstrittenen Neuauslegung geführt hat.

Klage 1 betrifft eine Tochter, die als Erbin zwar wusste, dass der Vater bei einem Geldinstitut Kleinsparbücher besaß, diese aber nicht vorlegen konnte. Die Bank verweigerte unter Hinweis auf die Anonymität die Information, was das Bezirksgericht Klagenfurt zunächst als rechtens ansah. Das Landesgericht Klagenfurt drehte das Urteil um, der OGH bestätigte diese Rechtsansicht: Eine Auskunftspflicht bestehe sehr wohl; auch Losungswortsparbücher bis 15.000 Euro fallen nun in die Verlassenschaft. Erben wird damit sicherer; allerdings auch teurer, weil die Gerichtsgebühren steigen.

Fall 2 ist ebenso Neuland: Das Bezirksgericht Völkermarkt hatte in einem Erwachsenenschutzverfahren einer Bank aufgetragen, sämtliche Vermögenswerte des Betroffenen gegenüber dem Pflegschaftsgericht offenzulegen. Das Unternehmen verweigerte - wieder mit Hinweis auf anonyme Kleinbetragssparbücher. Die Höchstrichter haben dazu die „Durchbrechung des Bankgeheimnisses“ angeordnet: Auch hier muss alles auf den Tisch. Offen bleibt, wie viele „kleine“ Vermögen dank der Informationssperren bisher bei Banken unentdeckt liegen geblieben sind.

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