15.08.2021 10:15 |

Vor Prozess-Finale

Eltern: „Täglich vermissen wir unseren David“

„Wahrheit und Klarheit“, das fordern Thomas G. und Edda P. aus Salzburg ein. Mehr als drei Jahre nach dem Tod ihres David nach einer Mini-OP naht nun das Ende des Strafprozesses gegen zwei Ärzte. Viel zu lange habe das Verfahren gedauert. Für die Eltern steht fest: „Alles andere als ein Schuldspruch wäre eine Farce.“

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Keine Herz-Kreislauf-Überwachung, keine Notfallindikation, Narkose trotz Erstickungsrisiko, ungenaue Kommunikation: Vieles erwähnt die Sachverständige Karin Becke-Jakob in ihrem 32 Seiten langen Gutachten, was bereits von der „Krone“ thematisiert wurde.

Es war nur ein minimaler Eingriff, der am 16. April 2018 stattfand: wegen eines Blutschwämmchens auf der Wange des Kindes. Nach der OP traten die „anästhesiebedingten“ Komplikationen auf, die zum „letalen Verlauf“ geführt haben, schreibt die Expertin. Sieben Monate brauchte sie für ihre Expertise. Um festzustellen, dass es „nicht einen einzelnen oder grob fahrlässigen Behandlungsfehler“ gab, sondern „eine Verkettung von mehreren Fehlern und Nachlässigkeiten, die dann in eine Katastrophe“ mündeten.

Strafverfahren zieht sich bereits über eineinhalb Jahre
Quälend lange warteten Davids Eltern auf das Obergutachten. Deshalb ist die Erwartungshaltung beim voraussichtlich letzten Verhandlungstag am 3. September groß: „Wir erwarten uns klipp und klar ein objektives Auftreten der Gutachterin. Sie ist dafür bestellt worden, objektiv und ohne Rücksichtnahme auf Namen oder Fachkollegen zu beurteilen. Alles andere als eine lückenlose Benennung sämtlicher Fehler ist nicht hinzunehmen“, sagen die Eltern.

Sie werden nicht müde zu betonen, dass „aus Egoismus und Selbstüberschätzung auf Standards gepfiffen und Sicherheitsmechanismen ausgehebelt“ wurden. „Ohne Respekt vor einem unschuldigen Leben“, ergänzt Papa Thomas. Dreieinhalb Jahre nach dem Tod und mehr als eineinhalb Jahre nach Prozessbeginn hoffen sie nun auf einen klaren Schuldspruch. „Alles andere wäre ein Armutszeugnis für die Rechtsstaatlichkeit.“

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