„Krone“-Ombudsfrau

Bestimmte Kriterien: Wie ein Pool versichert ist

Ombudsfrau
28.06.2021 15:00

Mit dem eigenen Swimmingpool im Garten erfüllen sich viele einen Traum. Was aber, wenn es zu Schäden an Becken oder Leitungen kommt? Versichert sind diese nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, wie der Fall einer Leserin aus Niederösterreich zeigt.

Karin D. bemerkte zunächst, dass der Wasserstand in ihrem Pool ohne ersichtlichen Grund immer weiter absank. Sie beauftragte eine Firma mit der Fehlersuche. Es stellte sich heraus, dass die Leitung des Skimmers, der Wasserverschmutzungen in Filter leitet, undicht war. Frau D. ließ den Schaden beheben und reichte die Rechnung bei ihrer Hausversicherung ein. Diese lehnte jedoch ab. „Angeblich ist der Schaden nur versichert, wenn der Pool eine Leitungswasseranbindung hat.

Ich kenne aber niemanden, der sein Schwimmbecken direkt an das Leitungswassersystem angeschlossen hat, und habe dazu auch nichts in meinen Versicherungsunterlagen gefunden“, wandte sich die Niederösterreicherin an die Ombudsfrau. Auch ein Anruf bei der Poolfirma hätte ergeben, dass man dort in zehn Jahren erst zweimal den Kundenwunsch nach Anschluss an die Wasserleitung umgesetzt hätte.

Aus risikotechnischen Gründen: Keine Versicherung für alle Gefahren
Tatsächlich ist dies die maßgebliche Voraussetzung dafür, ob die Versicherung einen solchen Schaden übernimmt, wie uns die UNIQA wissen ließ. Schäden an Schwimmbecken oder Leitungen seien im Rahmen der Leitungswasserversicherung nur dann gedeckt, wenn dieses an das Leitungswassernetz des Eigenheimes angeschlossen ist. Feuer- oder Sturmschäden seien hingegen inkludiert. Eine Allgefahrenversicherung, die Schäden wie bei Frau D. abdeckt, gebe es aus risikotechnischen Gründen nicht.

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