Neue Haftbedingungen

„Observation verhindert keinen Terroranschlag“

Politik
25.05.2021 10:49

Nach dem Terroranschlag in Wien im vergangenen Jahr haben Justizministerin Alma Zadic (Grüne) und Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) eine Reform des Maßnahmenvollzugs angekündigt. Zum einen werden die Einweisungsvoraussetzungen, zum anderen die Betreuungsverhältnisse vor allem bei psychisch Kranken verbessert. Insbesondere Terroristen werden nun als gefährliche Rückfalltäter eingestuft, weshalb sie auch „tatsächlich länger in Haft“ verbleiben sollen, so Nehammer.

Schon im Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalition war vereinbart worden, in der Sache endlich zur Tat zu schreiten. Neben der eigentlichen grundlegenden Reform, die auch eigene Regeln für jugendliche Täter bringen soll, ist nach dem Terroranschlag in Wien zusätzlich die Diskussion entbrannt, ob Gefährder nach ihrer Haftstrafe in den Maßnahmenvollzug genommen werden könnten. Die sogenannte Zerbes-Kommission, die die Umstände des Anschlags untersuchte, lehnte dies ab.

Zadic: „Historischer Tag“
Seit fast 50 Jahren wurde im Kern des Maßnahmenvollzugs nichts verändert - nun wolle man diesen auf zeitgemäße Säulen stellen, erklärte Zadic im Rahmen einer Pressekonferenz am Dienstag. „Heute ändern wir die Eckpunkte der Einweisungsvoraussetzungen - der Maßnahmenvollzug platzt aus allen Nähten“, so die Ministerin: Sowohl die EU als auch die Wissenschaft hätten den Maßnahmenvollzug zuletzt immer wieder zu Recht kritisiert. Derzeit seien 1300 Menschen im Maßnahmenvollzug - in den vergangenen fünf Jahren sei diese Zahl um 60 Prozent gestiegen.

Konkret sollen nun „tatsächlich gefährliche“ Erwachsene, die aufgrund einer Straftat, von über drei Jahren bedroht sind, in Haft - bei besonderer Gefährlichkeit ist eine Haft aber auch bereits bei Straftaten vorgesehen, bei denen eineinhalb Jahre Gefängnis drohen.

Verbesserungen für psychisch Kranke
Der Maßnahmenvollzug insgesamt solle damit treffsicherer gemacht werden - die Regierung reagiert damit auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das hier Missstände aufgezeigt hat. Insbesondere der Umgang mit Personen, von denen aufgrund einer psychischen Erkrankung eine Gefahr ausgeht, soll mit der Reform verbessert werden.

Statt der Haft - wie sie derzeit etwa nach einer Drohung oft angewandt wird - sollen die betroffenen Personen in einer medizinischen Einrichtung adäquat betreut werden. Gutachter entscheiden darüber, ob Menschen, die potenziell gefährlich sind, im Maßnahmenvollzug unterzubringen sind, oder ob sie eine psychiatrische Therapie bekommen sollen.

Jugendliche „zu lange“ im Gefängnis
Auch für Jugendliche soll es Änderungen geben, da diese zu leicht und zu lange ins Gefängnis kommen, so Zadic. Für sie sei nun ab einer Haft von 15 Jahren der Maßnahmenvollzug vorgesehen. Bei der begangenen Straftat muss es sich um ein Kapitalverbrechen handeln.

Terroristen „gefährliche Rückfalltäter“
Ein ganz wesentlicher Punkt für Innenminister Nehammer ist in der Diskussion der Umgang mit Terroristen. Diese sollen von nun an als „gefährliche Rückfalltäter“ eingestuft werden. „Observation kann keinen Terroranschlag verhindern“, erklärte Nehammer mit Blick auf die Geschehnisse in Wien vom vergangenen November. Für eine überwachte Person seien zudem acht Beamte vonnöten, die diese rund um die Uhr durchführen. Auch durch die elektronische Fußfessel solle diese Beobachtung nun effizienter und weniger personalintensiv werden.

Die Entscheidung, wann jemand „zum Rückfall gefährdet ist“, treffe ein Gericht, so der Innenminister. Konkret sollen aber Terroristen in diese Kategorie fallen, die bereits zum zweiten Mal in Zusammenhang mit einer Gefährdung verurteilt werden. Jedenfalls sollen nun verurteilte und gefährliche Terroristen „tatsächlich länger in Haft verbleiben“, erklärte Nehammer. 

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