Ein Überblick

Regelungen in Wiener Spitälern: Das gilt ab morgen

Wien
18.05.2021 15:11

Gemeinsam mit den Öffnungen in Gastro und Co. werden auch die Regelungen in den Wiener Spitälern und Pflegeeinrichtungen angepasst. Auch hier wird bei Besuchen die sogenannte „3-G-Regel“ zum Tragen kommen. Für Patienten ist allerdings weiterhin ein negativer Corona-Test nötig. Ein Überblick über die künftigen Regelungen:

Menschen, die eine Ambulanz aufsuchen, müssen auch weiterhin einen negativen Test vorlegen - und zwar ganz unabhängig davon, ob sie bereits geimpft oder genesen sind. Begründet wird das seitens einer Sprecherin des Wiener Gesundheitsverbundes gegenüber der APA damit, dass bei Untersuchungen nicht immer Maskenpflicht oder Abstand eingehalten werden können.

„3-G-Regel“ bei Besuchen
Ab Mittwoch sind für Genesene, Getestete und Geimpfte Patientenbesuche grundsätzlich uneingeschränkt möglich, wobei stationär aufgenommene Patienten einen Besuch pro Tag empfangen dürfen.

Genesene müssen vor Besuchsantritt ihren Status mit einem maximal sechs Monate alten Absonderungsbescheid nachweisen. Zusätzlich mit sich führen muss man die E-Card oder einen gültigen Ausweis als Legitimationsnachweis. Menschen, die bereits vor mehr als sechs Monaten eine Covid-19-Erkrankung oder Infektion durchgemacht haben, brauchen einen Antikörper-Test, um zu belegen, dass sie noch hinreichende Antikörper besitzen.

Bei Geimpften muss der Erststich mindestens 21 Tage zurückliegen, wobei die Besuchsberechtigung zunächst für drei Monate gilt. Bei Impfstoffen, für die bereits eine Dosis für eine Vollimmunisierung - etwa der Impfstoff von Johnson & Johnson - ausreicht, erlischt die Zutrittsberechtigung erst nach neun Monaten. Für Personen, die bereits eine zweite Dosis erhalten haben, verlängert sich die Berechtigung auf neun Monate ab dem Erststich.

Wer als Getesteter in ein Krankenhaus will, benötigt entweder einen höchstens 48 Stunden alten Antigen-Test oder einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test. Antigen-Selbsttests werden vom Gesundheitsverbund vorerst nicht akzeptiert.

Abstandhalten und Maskenpflicht gelten weiterhin
Weiterhin gültig sind nach wie vor die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht. Notfälle und Akutereignisse - etwa die Aufnahme von Schwangeren und deren Begleitpersonen bzw. unmündigen Patienten und deren Begleitpersonen - sind von dem neuen Regelwerk insofern ausgenommen, als in diesen Fällen an Ort und Stelle ein aussagekräftiger Corona-Test vorgenommen werden kann.

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