Ein zuletzt bei der Staatsanwaltschaft eingegangenes Ergänzungsgutachten eines Sachverständigen bestätigte die bisherigen Ergebnisse, so Bacher. Mängel im Qualitätsmanagement und nicht rechtzeitig getroffene Maßnahmen zur Behebung des Problems wurden festgestellt - insbesondere bei der Prüfung des Mindesthaltbarkeitsdatums der zu verarbeitenden Rohstoffe.
Außerdem seien Probeziehungen nicht ordnungsgemäß erfolgt und Maßnahmen ungenügend gewesen. So wurden Produktionsstopp und Rückholung nicht rechtzeitig veranlasst, hieß es im Gutachten. Bacher meinte auch, dass die Verantwortlichen "offensichtlich von einer falschen Toleranzgrenze" ausgegangen seien.
25 Erkrankte in Österreich
Vom Gutachter sei noch die Rolle eines von Prolactal zusätzlich beauftragten externen Labors zu prüfen. Einer der Mitarbeiter sei bereits einvernommen worden. Eingelangt sei inzwischen das medizinische Gutachten: Daraus gehe hervor, dass insgesamt 25 Menschen in Österreich zweifelsfrei wegen des Käses von Prolactal an Listeriose erkrankt sind. Sie befanden sich deswegen in ärztlicher Behandlung.
Offen sei aber noch, ob die Listeriose den Tod von acht Personen mit- bzw. überhaupt verursacht hat, welche Gesundheitsschäden die anderen Patienten davongetragen haben und wie schwer sie erkrankten. Anhand der ärztlichen Befunde müssten diese Ermittlungen noch für jeden einzelnen Fall geführt werden, erklärte Bacher. Zudem sei die Polizei gerade dabei, die 25 Erkrankten bzw. das Umfeld der in Österreich Verstorbenen einzuvernehmen. Sieben direkt oder indirekt Betroffene in Deutschland sollen noch folgen.
Klage des VKI gerichtsanhängig
Im Ermittlungsverfahren gehe man laut Anklagebehörde von fahrlässiger Gemeingefährdung mit Todesfolge aus. Der Strafrahmen beträgt sechs Monate bis fünf Jahre Haft. Gerichtsanhängig ist auch noch eine Klage des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen Prolactal beim Landesgericht Linz in Vertretung von sechs Erkrankten und zwei Erben. Der Streitwert beträgt 80.000 Euro.
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