Der jahrelange Rechtsstreit um den Einsatz des Medikaments Spinraza bei spinaler Muskelatrophie ist am Grazer Oberlandesgericht zugunsten des 15-jährigen Georg Polic entschieden worden, teilte die Anwältin des Patienten, Karin Prutsch, am Mittwoch mit. Die Steirische Krankenanstaltengesellschaft (KAGes) hatte dem Patienten den sehr teuren Wirkstoff zunächst nicht verabreicht, da der Einsatz eher bei Babys und Kleinkindern medizinisch anerkannt wird.
Georg Polic bekam insgesamt acht Spritzen zu je 77.000 Euro, die über private Spenden finanziert wurden. Ende des Vorjahres brachte Prutsch eine einstweilige Verfügung ein, der das Gericht zustimmte. Seit damals wurde der 15-Jährige am LKH Graz gratis behandelt. Die KAGes hatte eine außergerichtliche Einigung abgelehnt, da man befürchtete, einen Präzedenzfall zu schaffen, aufgrund dessen „Ärzte oder öffentliche Spitalsträger per Gerichtsbescheid Wunschbehandlungen jeglicher Art durchführen müssen“, hieß es.
Die KAGes hatte daher berufen, nun hat das Oberlandesgericht in zweiter Instanz die Berufung abgelehnt, somit ist die Entscheidung rechtskräftig. Es gibt zwar die Möglichkeit eines Rechtsbehelfs, doch „dem rechne ich keine Chancen ein“, meinte Prutsch. Das Medikament Spinraza wurde 2017 in Österreich zugelassen und in der Steiermark bisher nur Säuglingen verabreicht, in anderen Bundesländern auch Erwachsenen.
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