Jeder Dritte ist für den Arbeitgeber immer erreichbar: Eine Umfrage unter heimischen Dienstnehmern offenbart Gräben in der Work-Life-Balance, die sich durch den Homeoffice-Boom vertiefen. Ein Kündigungsgrund ist es allerdings nicht, wenn das Diensthandy in der Freizeit ausgeschaltet bleibt, sagt ein Experte.
Die Pandemie lässt die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verschwimmen. Einen alarmierenden Befund dazu liefert eine österreichweite Umfrage der Jobplattform karriere.at mit 3000 Befragten. Jeder Dritte ist für den Chef immer - auch außerhalb der Dienstzeit - erreichbar. Kann er einen dazu zwingen, das Handy auch am Wochenende eingeschaltet zu lassen?
Sofern es nicht als Arbeitszeit vereinbart ist: nein! Das bestätigt Wolfgang Nigitz vom Arbeitnehmerschutz der Arbeiterkammer Steiermark. Der Mitarbeiter müsse nur zu den vereinbarten Arbeitszeiten erreichbar sein. „Das gilt auch im Homeoffice.“
Für 64 Prozent der befragten Arbeitnehmer ist laut der Studie allerdings nicht einmal klar, wann sie für die Arbeit erreichbar sein müssen - dafür gibt es nämlich keinerlei Vereinbarung. Auch das muss den Mitarbeiter nicht weiter treffen, wie Nigitz erklärt: „Wenn nichts vereinbart wurde, geht das zu Lasten des Arbeitgebers.“ Man muss also theoretisch zu keiner Zeit erreichbar sein.
Der Jurist rät dennoch im eigenen Interesse zu einer klaren schriftlichen Regelung. Eine Kündigung wegen Nichterreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit ist jedenfalls rechtlich nicht zulässig. Diese kann wegen eines so genannten „verpönten Motivs“ vor dem Arbeitsgericht angefochten werden. In der Praxis gestalte sich das mangels Beweisen allerdings oft schwierig, bestätigt Nigitz. „95 Prozent dieser Verfahren werden vorzeitig abgebrochen.“
So weit kommt es allerdings oft gar nicht. In den meisten Fällen wird laut dem Arbeiterkammer-Experten eher intern diskutiert oder eine Vereinbarung getroffen. Dementsprechend selten hat man auch in der Arbeiterkammer mit derartigen Fällen zu tun.
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