Wirbel um Gutachten

Ex-Freundin erschossen: Lokalaugenschein am Tatort

Steiermark
10.03.2021 12:11

Beim Grazer Prozess gegen einen 35-jährigen Oberösterreicher wegen Mordverdachts an seiner Ex-Freundin sind der Richtersenat, die Geschworenen und alle anderen Prozessbeteiligten Mittwochfrüh zu einem Lokalaugenschein ins oststeirische Großwilfersdorf gefahren. Man wollte sich mit Angaben des Beschuldigten und der Brüder des Todesopfers ein Bild vom Tathergang machen. Einer der Brüder lebt nun im Haus seiner toten Schwester.

Der Lokalaugenschein gilt vor allem für die Brüder als Herausforderung, da sie am Tatort noch einmal die Vorgänge des 23. Februars 2020 schildern müssen. Schon bei den beiden vorangegangenen Verhandlungstagen waren ihre Aussagen von bitterlichen Weinkrämpfen begleitet. Einer der beiden hatte die Tat mitansehen müssen. Der Angeklagte soll auch auf ihn geschossen haben, ehe er die 34-jährige Schwester mehrfach traf und tödlich verletzte. Beide Brüder hatten damals die letzten Regungen der Mutter einer heute 13-jährigen Tochter miterlebt und um Hilfe von Rettung und Polizei gefleht.

Da der Beschuldigte bisher stets von einer Notwehrsituation sprach, da seine frühere Freundin selbst auch eine Waffe in der Hand gehabt habe, wollte sich das Gericht an Ort und Stelle anhören, wie sich die wenigen Sekunden an jenem Februarmorgen zugetragen haben. Sowohl der Oberösterreicher als auch die Brüder bekamen die Möglichkeit, ihre Sicht des Tatgeschehens darzustellen.

Kein „Vollbild einer Persönlichkeitsstörung“
Noch am Dienstagnachmittag wurden zwei Gutachter gehört - der psychologische und der psychiatrische Sachverständige. Sie hatten die Persönlichkeit des Angeklagten mittels Tests, Gesprächen und seinem bisherigen Leben und möglichen vorliegenden Therapien unter die Lupe genommen. Zur Überraschung vieler kamen sie zu dem Schluss, dass der Oberösterreicher an keinem „Vollbild einer Persönlichkeitsstörung“ leide, sondern lediglich eine sogenannte Akzentuierung aus dem narzisstischen Bereich vorliege. Es sei also keine schwerwiegende psychische Erkrankung erkennbar. Sehr wohl aber liegen bei ihm laut den Gutachten Defizite in der Aufarbeitung von Emotionen sowie eine gewisse Empathielosigkeit vor.

Sowohl der Anwalt der hinterbliebenen Brüder, Bernhard Lehofer, als auch alle drei Mitglieder des Richtersenats hakten rund zwei Stunden lang bei den Gutachtern nach, wie sie zu ihren Schlüssen kamen. Diese erklärten, dass man für die Erstellung der Gutachten mehrere Tests mit dem Angeklagten durchgeführt und seine Krankengeschichte angefordert habe. Bisher würden aber keine bekannten Therapien vorliegen.

Ex-Freundinnen und Arbeitgeber berichten von Problemen
Ein entscheidendes Kriterium ist laut den Sachverständigen, dass der Beschuldigte in seinen Jugendjahren psychisch nicht auffällig gewesen sei. Das sorgte für Unverständnis bei Richter Andreas Rom und Lehofer, denn nur weil es keine Aufzeichnungen gibt, heiße das nicht, dass es nicht vielleicht so war. Alle Ex-Freundinnen des Mannes schilderten teils ident narzisstisches Verhalten und auch sein ehemaliger Arbeitgeber sprach von Problemen in der Firma.

Disput mit Gutachter
Der Richtersenat und Anwalt Lehofer wollten von den Gutachtern wissen, welche Kriterien es denn beim Krankheitsbild Narzissmus geben würde. Als die Punkte aufgezählt wurden, sagte Lehofer: „Das ist doch genau der Angeklagte, wie er da sitzt.“ Fast alle Kriterien seien erfüllt, ist er überzeugt. Doch die Gutachter verteidigten ihre Expertisen mit ähnlicher Vehemenz wie die an sie gerichteten Fragen. Für das Vollbild einer Persönlichkeitsstörung müsste der Angeklagte unter anderem Probleme mit allen Menschen in seinem Umfeld haben, nicht nur mit seinen Partnerinnen, doch er habe schon seit zehn Jahren eine intakte Freundschaft, führte ein Gutachter an.

„Also ein Freund reicht, um zu sagen, er ist nicht gefährlich. All die Frauen dagegen zählen nicht?“, fragte eine der beisitzenden Richterinnen ungläubig. Die Fachleute blieben bei ihrer Expertise, empfahlen dem Beschuldigten allerdings eine Therapie, um die „Akzentuierung“ aufzuarbeiten.

Gutachterin: Schüsse auf am Boden liegendes Opfer
Weiters war am Nachmittag die Gerichtsmedizinerin am Wort, die den Leichnam untersucht hatte. Sie stellte sechs Durchschüsse, einen Prellschuss sowie einen Steckschuss fest. Zwei der Schüsse hatten die Leber und die Lunge durchschlagen. Das Opfer starb daran sowie am massiven Blutverlust. Die Medizinerin unterstrich mit ihren Angaben, dass manche der Verletzungen darauf hindeuten, dass möglicherweise über dem liegenden Opfer stehend auf dieses geschossen wurde. Der Angeklagte dagegen blieb bei seiner Version und beteuerte, er habe keinen Schuss von oben auf die Frau abgegeben. Eine Beschädigung am Boden sei womöglich schon davor dort gewesen, meinte er. Daraufhin sagte die Medizinerin: „Es wurden aber Gewebe und Haare vom Opfer darin gefunden.“ Auch das veranlasste den Oberösterreicher nicht zu einer anderen Aussage.

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