Seine Vergesslichkeit kommt jetzt einen Selbstständigen aus Kärnten teuer zu stehen: Der 44-Jährige hatte während einer Corona-Quarantäne im Oktober Handwerker empfangen. Das durfte er. Allerdings erzählte er ihnen nicht, dass er positiv ist. Dienstag wurde er verurteilt.
Die viermonatige Haftstrafe für die Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten wurde bedingt ausgesprochen; die Geldstrafe von 4500 Euro muss der Mann aber zahlen. Der 44-Jährige hatte nur zwei Tage, nachdem er im Vorjahr den Absonderungsbescheid erhalten hatte, Handwerker bei sich daheim. Nicht genug, dass er ihnen verschwieg, dass er infiziert war, hielt er sich zudem ohne Mund-Nasen-Schutz in ihrer Nähe auf.
Bedingte Haft und Geldstrafe
Bei seiner Einvernahme durch Richter Gernot Kugi gab er sich zerknirscht: „Es tut mir so leid, ich bin nur froh, dass ich niemanden angesteckt habe.“ Der Mann fasste eine bedingt Haft und eine Geldstrafe aus. Kugi: „Eine Diversion kam nicht infrage. Das wäre eine Bagatellisierung.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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