Guten Morgen

Raus aus dem harten, rein in den „Lockdown light“

Freuen Sie sich heute schon auf das „Light“-Gefühl, so wie wir es aus der Cola-Werbung kennen? Endlich wieder shoppen, Freunde offiziell besuchen, zum Friseur gehen? Ein bisschen mehr Normalität tut jedem gut, aber was ist derzeit schon normal, wenn wir Ihnen heute folgendes (hier auszugsweise) berichten können? Durch den Wegfall der Ausgangsbeschränkungen tagsüber „fällt die Beschränkung weg, jemand anderen in seinem privaten Wohnbereich untertags zu besuchen“, erklärt uns das Gesundheitsministerium. Aber es gelte weiterhin die „dringende Empfehlung, auch im privaten Bereich soziale Kontakte möglichst gering zu halten“. Denn rund sechs von zehn Covid-Clustern entstehen in privaten Haushalten. Überhaupt ist das Ansteckungsrisiko in geschlossenen Räumen deutlich höher als im Freien - ein wenig skurril mutet daher die Regelung an, dass sich tagsüber draußen maximal zwei Haushalte mit insgesamt vier Erwachsenen und bis zu sechs Kindern treffen dürfen. Dieselbe Regelung gilt auch für Garagen, Scheunen oder Gärten. In den privaten Wohnräumen sind keine Kontrollen vorgesehen...geht auch gar nicht, das Wohnzimmer ist gesetzlich heilig.

Während Handel, Schulen und körpernahe Dienstleister heute unter Auflagen wieder öffnen dürfen, bleiben Hotellerie und Gastronomie geschlossen. Erlaubt sind weiterhin Lieferdienste und die Abholung von Speisen und Getränken - allerdings muss dabei zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen eingehalten und eine FFP2-Maske getragen werden. Das Essen und Trinken ist im Umkreis von 50 Metern um die Ausgabestelle nicht erlaubt. Das gilt übrigens auch während des Besuchs bei Friseur oder Fußpflege - denn bei körpernahen Dienstleistungen darf kein Kaffee oder Ähnliches gereicht werden.>Immer noch Vorfreude darauf zu shoppen oder zum Friseur zu gehen?

Wenigstens geht es in der Schule wieder los - zumindest für Kinder und Jugendliche in Wien und Niederösterreich: Regelbetrieb für Volksschulen, Zwei-Tages-Schichtbetrieb in Sekundarstufe I und II. Maskenpflicht gilt auch hier: FFP2-Maske ab 14 Jahren, Mund-Nasen-Schutz ab 6 Jahren. Und ohne „Nasenbohrer“-Test (Zitat Bildungsministerium, bitte dort anrufen) kommt keiner in die Klasse. Wer den nicht will, muss weiter von daheim aus lernen. Zwar können mit den Tests nur etwa die Hälfte der asymptomatisch infizierten Kinder entdeckt werden, aber hier gilt das Motto: besser die Hälfte als gar keiner. Und freuen Sie sich heute schon auf das „Light“-Gefühl?

Einen guten Tag!

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