Aufregung in Admont:

Jung-Familie aus Tschetschenien droht Abschiebung

Steiermark
04.02.2021 06:39

Hat die Steiermark nun auch einen „Fall Zinnergasse“? Nachdem in Wien eine Familie nach Georgien abgeschoben wurde, droht einer fünfköpfigen Familie in Admont das gleiche Schicksal. Sie soll schon bald nach Tschetschenien zurück - obwohl ein Kind schwer krank ist und der Vater in der Ex-Heimat politisch verfolgt wird.

Die Familie aus Tschetschenien lebt seit nunmehr acht Jahren im obersteirischen Admont. Ihre drei Kinder, vier, drei und eineinhalb Jahre alt, wurden alle in Österreich geboren. Astrid Remschak, Bezirksvorsitzende der Volkshilfe, kennt die Familie. „Der Vater arbeitet seit Jahren immer wieder gemeinnützig bei der Gemeinde und bei der Stiftsgärtnerei. Die Mutter hilft bei der Volkshilfe, backt Kuchen für Veranstaltungen.“

Auch dem Admonter Bürgermeister Christian Haider (ÖVP) ist die Familie bekannt. „Wenn sie Unterstützung gebraucht haben, haben wir mit Lebensmitteln ausgeholfen“, sagt er.

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Die Familie hat viele Bekannte in Österreich. In Tschetschenien haben sie nur noch entfernte Verwandte. Sonst ist dort nichts.

Astrid Remschak, Volkshilfe

Was den Fall noch tragischer macht, ist die Erkrankung des vierjährigen Sohnes. Remschak: „Er ist Autist, musste wegen seines Gehörs in Leoben operiert werden und bekommt nun im Kindergarten die Einzel-Betreuung, die er so dringend braucht.“ Der Vater, so Remschak, sei in Tschetschenien außerdem gefährdet. Sein Bruder sei aus politischen Gründen ermordet worden. Wegen der Angst vor Verfolgung in Russland möchte die Familie auch anonym bleiben.

„Drohende Gefahren und Integrationsbemühungen werden berücksichtigt“
Im September der Schock: Die Familie erhält einen Abschiebungsbescheid. „Sie haben alles versucht, das abzuwenden“, sagt Remschak - ohne Erfolg. „Nun warten sie in ihrer Wohnung, bis sie abgeholt werden.“ Wann das sein wird, ist derzeit noch ungewiss. Das Innenministerium versicherte auf Anfrage, dass drohende Gefahren und Integrationsbemühungen berücksichtigt werden. Zu einer „zwangsweisen Außerlandesbringung“ komme es nur, wenn Betroffene nicht freiwillig ausreisen.

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