Prozess in Salzburg:

126 Bilder und Videos mit Nazi-Inhalt verschickt

Salzburg
12.01.2021 14:25

Ein Salzburger hat sich am Dienstag zum Vorwurf der nationalsozialistischen Wiederbetätigung nach dem Verbotsgesetz 3g bei einem Prozess am Landesgericht Salzburg nicht schuldig bekannt. Der 39-Jährige soll per WhatsApp 126 einschlägige Bilder und Videos an sieben Personen und eine WhatsApp-Gruppe weitergeleitet haben. Dass er solche Dateien verschickte, räumte er zwar ein. „Ich habe mir aber nichts dabei gedacht. Es war eine Dummheit“, sagte der bisher unbescholtene Mann.

Staatsanwältin Katrin Ferstl wies allerdings daraufhin, dass allein schon ein bedingter Vorsatz ausreiche, um den Tatbestand zu erfüllen. Es genüge bereits, wenn der Beschuldigte es zumindest ernsthaft für möglich hält oder sich damit abfindet, dass der Nationalsozialismus positiv dargestellt wird und die Gräueltaten der Nationalsozialisten verharmlost werden. „Er sagte, er sei kein Nazi. Aber auf die Gesinnung, die man selber hat, kommt es nicht an.“

Laut Anklage hat der aus dem Tennengau stammende Mann die einschlägigen WhatsApp-Nachrichten im Zeitraum von dreieinhalb Jahren bis zum Jahr 2019 verschickt. Sie wurden bei der Auswertung seines Mobiltelefons sichergestellt. Zu sehen waren etwa menschliche Leichen, die am Boden lagen, daneben ein Wehrmachtssoldat, der eine Schusswaffe auf die Toten richtet. „Asylantrag abgelehnt“, lautete der Text dazu.

Für einen Tatvorsatz spreche auch, dass der Angeklagte mehrmals am Jahrestag von Adolf Hitlers Geburtstag einschlägige Beiträge mit Bezug auf Hitlers Geburtstag weitergeleitet habe, obwohl er erklärte habe, er habe nicht gewusst, dass Hitler an diesem Tag Geburtstag hatte, gab die Staatsanwältin zu bedenken. Der Beschuldigte beteuerte weiterhin seine Unschuld. „Es tut mir leid. Ich wollte nie nationalsozialistisch in Erscheinung treten.“ Er habe die Bilder von anderen Leuten erhalten und diese weitergeschickt, ohne sich dabei etwas zu denken. „Ich habe teilweise nicht nachgesehen, was ich bekommen habe.“ Auch die beigefügten Texte habe er nicht selbst verfasst.

Die Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Richterin Ilona Schalwich-Mozes, fühlte dem Salzburger auf den Zahn. Wenn er sich tatsächlich nichts dabei gedacht habe, warum habe er diese Dateien an einen ausgewählten Personenkreis weitergeleitet, und nicht an die anderen Kontakte auf seinem Handy oder etwa an seine Freundin? „Ich habe die Bilder an Leute geschickt, von denen ich so etwas bekommen habe. Es tut mir leid, ich wollte das nicht verherrlichen“, antwortete der Salzburger.

Im geschworenengerichtlichen Verfahren nach dem Verbotsgesetz erfolgte ein Schuldspruch im Sinne der Anklage und eine Verurteilung zu einer bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Das Urteil ist rechtskräftig.

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