20.10.2020 08:00 |

Schwerpunktkontrollen

Kein Schulwegunfall in Tirol im ersten Monat!

Die gute Nachricht ist die Bessere: Im ersten Monat des neuen Schuljahrs passierte in Tirol kein Unfall mit Kindern auf dem Schulweg! Verantwortlich dafür dürften auch die Schwerpunktkontrollen der Polizei gewesen sein. Die Beamten mussten dabei 2680 Organmandate schreiben bzw. Anzeigen verhängen.
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„Schulwegsicherheit stellt für uns ein Ganzjahresthema dar“, betont Markus Widmann, Leiter der Verkehrsabteilung der Tiroler Polizei. Sicherung des Schulwegs durch uniformierte Beamte an besonders kritischen Stellen und Überwachungsmaßnahmen im Nahbereich von Schulen und Kindergärten standen bei der Schwerpunktaktion im Vordergrund. Gleichzeitig begann die Verkehrserziehung an den Schulen, Eltern erhielten Sicherheitstipps für ihre Kinder im Rahmen von Elternabenden.

Die Kontrollen der vergangenen Wochen in allen Bezirken galten besonders der Geschwindigkeit, dem richtigen Verhalten bei Schutzwegen und der korrekten Kindersicherung im Auto. Die Bilanz: 2471 Geschwindigkeitsübertretungen wurden festgestellt, zwölfmal passte die Kindersicherung nicht, 58 Mal waren Autoinsassen nicht angeschnallt, 41 Mal wurde ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, knapp 100 sonstige Verkehrsdelikte gab es.

„Im Vergleich zum Vorjahr stellten wir keinen nennenswerten Unterschied bei der Gesamtzahl der Delikte fest, wie im Vorjahr passierte kein Schulwegunfall zwischen Mitte September und Mitte Oktober“, sagt Markus Widmann. „Wir ziehen ein positives Fazit.“

Ein Todesopfer 2019
Im Kalenderjahr 2019 ereigneten sich 47 Schulwegunfälle (47 verletzte Kinder), im Jahr zuvor waren es noch 60 (62 Verletzte). Allerdings kam im Dezember 2019 ein elfjähriger Schüler bei einem Unfall im Bereich eines Schutzwegs ums Leben. Insgesamt passierten im Vorjahr 273 Unfälle mit Kindern (281 Verletzte).

Die Exekutive appelliert an die Verkehrsteilnehmer, im Nahbereich von Schulen und Kindergärten, stets besonders rücksichtsvoll und vor allem mit angepasster Geschwindigkeits unterwegs zu sein. Der Vertrauensgrundsatz gilt gegenüber Kindern nicht, Kindern sei das gefahrlose Überqueren einer Straße zu ermöglichen. „Dazu sind Kraftfahrer nicht nur auf Schutzwegen verpflichtet und Strafen daher überall möglich“, betont Widmann.

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