
Wildon ist eine von fünf steirischen Kommunen, in denen die Gemeinderatswahl am 15. November wiederholt werden muss. Auslöser der Wahlaufhebung war ein Einspruch der Liste Pro Wildon. Deren Chef Josef Hirschmann ging am Dienstag gemeinsam mit SPÖ-Bürgermeister Helmut Walch an die Öffentlichkeit, „um auch mit Mythen aufzuräumen“.
Wahlsieger war am 28. Juni in Wildon die ÖVP. Sie hatte beste Chancen, mit Karl Kowald den Bürgermeister zu stellen, ein Arbeitsübereinkommen mit den Grünen war so gut wie fix.
Doch nun müssen alle noch einmal an den Start. Nach einem Einspruch der Liste Pro Wildon hat die Landeswahlbehörde einen neuen Urnengang angeordnet. „Uns wird jetzt Verschleuderung von Steuermitteln vorgeworfen. Es geht uns aber nicht um eine Stimmenmaximierung, sondern um eine Nachschulung für jene, welche die Gemeindeordnung nicht ganz ernst nehmen“, so Hirschmann.
Nebensatz wurde zum Hauptgrund
Hauptgrund für die Wahlaufhebung sei der Umstand gewesen, dass die Gemeindewahlbehörde - und nicht wie vorgeschrieben eine Sprengelwahlbehörde - die mehr als 1000 Stimmzetteln ausgezählt hat. Dafür übernimmt Bürgermeister Walch auch die Verantwortung. Kurios: In der Anfechtung Hirschmanns war dieser Punkt eher nur in einem Nebensatz erwähnt.
Stimmzettel „rechtswidrig gefaltet“
Dazu fehlten bei der Auszählung der Wahlkarten plötzlich neun Stimmzettel. Und im Ortsteil Stocking wurden die Stimmzettel „rechtswidrig gefaltet“ ausgeteilt - nämlich mit der Schrift nach außen, wodurch die Liste Pro Wildon auf Platz 7 nicht sofort ersichtlich war.
Auch hier wieder ein Kuriosum: Erst im Laufe der Erhebungen im Sommer wurde eine Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis aus dem Jahr 1978 bekannt, welche dies nicht erlaubt. Die rechtswidrige Faltung alleine hätte aber noch keine Neuwahl in ganz Wildon bedeutet. Da hätte eine Neuwahl nur in Stocking gereicht.
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