03.10.2020 06:00 |

Tod in Wiener Spital

Mama und Kind starben einen Tag vor der Geburt

Jasmin A. hatte Vertrauen in die Mediziner eines Wiener Spitals - sie hatten ihre kleine Emily-Sophie gesund zur Welt gebracht. Als die Wienerin mit einem Buben erneut schwanger wurde, kam es aber zum Drama: Die Mutter und ihr Baby starben einen Tag vor der Geburt! Doch niemand will jetzt daran schuld sein ...

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Es war ein Apriltag, an dem die damals 26-Jährige zum ersten Mal ein „ungutes Gefühl“ verspürte, sie klagte über Unterleibsschmerzen und suchte jene Ärzte auf, die sie während ihrer ersten Schwangerschaft so gut versorgt hatten. An diesem Tag wusste Jasmin A. nicht, welches monatelange Martyrium ihr bevorstehen würde. Ihr Zustand wurde von Tag zu Tag schlechter.

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Jasmin war eine wunderbare Mutter. Sie und ihr Baby hätten nicht sterben dürfen.

Barbara Auzinger, Anwältin

„Die schon wieder. Kommen S’, wenn die Wehen einsetzen“
Die Frau nahm zu, konnte nicht mehr schlafen, sich nicht mehr auf den eigenen Beinen halten, ihr Blutdruck stieg ins Unermessliche (Spitzenwert 240/120!). Es wurde August. Bereits zu dieser Zeit hätten laut Sachverständigen im Krankenhaus alle Alarmglocken schrillen müssen – Stichwort: Risikoschwangerschaft. Doch Jasmin A. machte das, was ihr „geraten“ wurde. Sie hielt durch, wie es von ihr verlangt wurde. Sie ignorierte sogar die Bemerkung einer Krankenschwester, die laut einer Zeugin in der Notfallambulanz gesagt haben soll: „Die schon wieder. Kommen S’, wenn die Wehen einsetzen.“

Wenige Tage später war sie tot, wie ihr ungeborener Sohn. Um 22.47 Uhr am 5. Dezember 2016 brach ihr Kreislauf zusammen. Ärzte im AKH versuchten Mama und Baby zu retten, das Kind mit Kaiserschnitt zur Welt zu bringen. Vergebens. Todeszeitpunkt: 00.08 Uhr am 6. Dezember – ein Tag vor dem Geburtstermin.

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Wir fechten das bekämpfte Urteil an (...) Es gibt kein Vorliegen grober Fahrlässigkeit (...).

Auszug Berufung Stadt Wien

Ein Richter des Landesgerichtes verurteilte die Stadt Wien (als Träger des Spitals) nach fast vier Jahren zu einer Zahlung von 65.000 Euro - Trauerschmerzensgeld und Begräbniskosten - an Jasmins Mann und die Tochter. Bezahlt wird aber nicht, sondern berufen: weil keine „grobe Fahrlässigkeit“ vorliege.

Sandra Ramsauer und Christoph Matzl, Kronen Zeitung

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