Täter (60) verurteilt

Münchnerin: „Hat mich vergewaltigt und angezündet“

Wien
02.09.2020 13:21

Weil er im November 2016 eine Frau am Münchner Hauptbahnhof vergewaltigt und sie mit Flammen aus einem Deospray misshandelt hat, ist ein 60-Jähriger am Mittwoch am Wiener Landesgericht zu 13 Jahren Haft verurteilt worden. Zusätzlich wurde der 25-fach Vorbestrafte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. 

„Ich hab‘ niemanden vergewaltigt“, hatte der Angeklagte in seiner Einvernahme versichert. Er räumte lediglich ein, zur fraglichen Zeit in München gewesen zu sein und am Hauptbahnhof mit einer Gruppe Obdachloser Alkohol konsumiert zu haben: „Es ist getrunken worden. Ziemlich viel.“ Man habe schließlich auch „herumgeschmust“. Er könne nicht ausschließen, dass es zu Sex gekommen sei, wisse aber nicht mehr, welcher Frau er näher gekommen sei. Gewalt sei jedenfalls keine im Spiel gewesen.

„Er hat mich vergewaltigt und angezündet“
Eine mittlerweile 54-jährige Münchnerin, die im Weg einer Videokonferenz mit dem Amtsgericht München als Zeugin vernommen wurde, schilderte dem Schöffensenat, wie sie einem Mann mit österreichischem Dialekt, auffallend langen Haaren und einem Bart („Er hat ausgeschaut wie Osama bin Laden“) gefolgt sei, als dieser ihr einen Schlafplatz versprach. In einem Abstellkammerl am Bahnhofsgelände habe der Mann ihr dann die Kleider vom Leib gerissen und sich an ihr vergangen, wobei er sie zusätzlich misshandelt habe. „Er hat mich abwechselnd vergewaltigt und angezündet“, berichtete die Frau.

Opfer mehrmals operiert
Wie Staatsanwalt Sherif Selim ausführte, habe der Täter sein Opfer mehrfach mit einem Deospray besprüht und während dieses Vorgangs den Strahl mit einem Feuerzeug entzündet. „Es war wie ein kleiner Flammenwerfer“, sagte Selim. Die Frau trug großflächige Verbrennungen an der Brust, am Bauch, an den Schultern und am rechten Bein davon. Zwei Hauttransplantationen seien durchgeführt worden, die Narben sehe man heute noch gut, teilte die 54-Jährige mit.

DNA-Spuren überführen Angeklagten
Den Angeklagten konnte die Zeugin nicht als Täter identifizieren: „Ich kann nicht sagen, dass ich ihn wiedererkenne. Ich weiß nicht, ob er es ist.“ Der 60-Jährige - im Lauf seiner kriminellen Karriere hatte er sich in erster Linie auf Vermögensdelikte konzentriert - wurde aber von einem DNA-Gutachten massiv belastet. Er hatte am Mantel und am Körper der Frau seine biologischen Merkmale hinterlassen.

Der Angeklagte hatte vor einem Schöffensenat die Täterschaft zunächst bestritten. Nach kurzer Rücksprache mit seinem Verfahrenshelfer akzeptierte er allerdings nach der Urteilsverkündung den Schuldspruch wegen Vergewaltigung und absichtlicher schwerer Körperverletzung und die über ihn verhängte Strafe. Auch der Staatsanwalt war damit einverstanden. Die Einweisung in den Maßnahmenvollzug stützte das Gericht auf ein psychiatrisches Gutachten, das den 60-Jährigen als gefährlich einstufte.

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