Die Liste der geladenen Auskunftspersonen im Ibiza-Untersuchungsausschuss für den Herbst ist fixiert. Die Parlamentsfraktionen haben sich geeinigt. Uneinigkeit herrscht nun aber über die Reihenfolge der Auftritte in der Hofburg. SPÖ und NEOS hatten den gewünschten Fahrplan bereits am Mittwoch vorgelegt. Laut Verfahrensordnung muss allerdings Vorsitzender Wolfgang Sobotka (ÖVP) über die Reihenfolge entscheiden.
Sowohl SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer als auch NEOS-Fraktionsführerin Stephanie Krisper gehen davon aus, dass Sobotka der „gelebten parlamentarischen Praxis“ gemäß die Reihenfolge nach dem „First-Come-First-Serve-Prinzip“ festlegen wird, wie die beiden gegenüber der APA erklärten. Demzufolge müsse er die Ladung der von der ÖVP gewünschten Auskunftspersonen hinten anstellen. „Besonders ärgerlich“ findet Krainer dabei, dass der „Großteil der Leute keinen Beitrag“ werde leisten können. Es gehe der ÖVP offensichtlich darum, der einsetzenden Minderheit die Möglichkeit zu nehmen, „interessantere“ Personen zu laden.
Wird „parlamentarische Praxis“ beibehalten?
Die von SPÖ und NEOS eingebrachte Ladungsliste, auf der sich neben Sobotka selbst unter anderem auch der Immobilieninvestor Rene Benko befindet, sieht einen Fahrplan von 9. September (u.a. mit Sobotka und Novomatic-Eigentümer Johann Graf) bis 4. November vor. Danach stehen in diesem Jahr noch weitere fünf Ausschusstage zur Verfügung. An diesen könnten dann die von der ÖVP Gewünschten geladen werden, so Krainer. Das würde der „parlamentarischen Praxis“ entsprechen.
In Streitfragen kann Verfassungsgerichtshof beigezogen werden
Der Leiter des Instituts für Parlamentarismus und Demokratiefragen und frühere ÖVP-Klubdirektor, Werner Zögernitz, erklärte, dass die Verfahrensordnung vorsehe, dass ein Viertel der Mitglieder des U-Ausschusses die Ladung von Auskunftspersonen verlangen kann. Wirksam wird das Verlangen dann, wenn die Mehrheit der Mitglieder den sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand nicht bestreitet. Auf diese Weise könne eine Auskunftsperson aber höchstens zweimal geladen werden. Mit einem mehrheitlichen Ladungsbeschluss hingegen öfter. Falls ein Minderheiten-Verlangen von der Mehrheit insofern bestritten wird, da es aus Sicht der Mehrheit keinen sachlichen Zusammenhang mit dem Untersuchungsgegenstand gibt, kann das verlangende Viertel den Verfassungsgerichtshof anrufen.
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