26.06.2020 16:30 |

Combs brach Weltrekord

Crash in Wüste: Sie raste mit 841 km/h in den Tod

Im vergangenen Jahr kam Rennfahrerin Jessi Combs bei einem waghalsigen Rekordversuch tragisch ums Leben. Jetzt hat das Guiness-Buch der Rekorde die US-Amerikanerin posthum zur schnellsten Frau der Geschichte erklärt.

Artikel teilen
Drucken
Kommentare
0

Combs, die als TV-Moderatorin der Serie „Mythbusters“ bekannt geworden war, bereitete sich mit einem Raketenfahrzeug in der Alvord-Wüste in Oregon auf den Weltrekord-Versuch vor. Bei der entscheidenden Fahrt verunglückte Combs schwer und konnte nicht mehr gerettet werden. Nach dem Crash war davon die Rede, dass das Fahrzeug mit sage und schreibe 885 Stundenkilometer unterwegs war.

Nun gab das Guiness-Buch der Rekorde bekannt, dass die Rennfahrerin mit 841 km/h unterwegs war - damit brach sie einen über 40 Jahre alten Rekord und wurde zur schnellsten Frau der Welt ernannt. Im Jahr 1976 war die Stuntfrau Kitty O‘Neil ebenfalls in der Alvord-Wüste rund 825 km/h schnell.

Combs Lebensgefährte Terry Madden schrieb auf Instagram, dass seine große Liebe ein Ziel erreicht habe, „das sie wirklich wollte“. Aber „kein Rekord ist es wert, dass sie heute nicht mehr hier ist“.

krone Sport
krone Sport
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB).

(Bild: kmm)