An Corona erkrankt

Belgischer Prinz Joachim nach Skandal-Party reuig

Adabei
01.06.2020 13:09

Ein positiv auf Corona getesteter Neffe von Belgiens König Philippe hat sich in Spanien nach seiner Teilnahme an einer wegen der Pandemie illegalen Party entschuldigt. „Ich bereue meine Handlungen zutiefst und akzeptiere die Konsequenzen“, schrieb Prinz Joachim in einer Mitteilung an spanische Medien.

Die spanischen Behörden hatten zuvor wegen des Verdachts auf Verstoß gegen die Corona-Bestimmungen bereits Ermittlungen eingeleitet. Joachim hatte am Dienstag voriger Woche im südspanischen Cordoba an einer Feier einer Familie teilgenommen, die nach Angaben der spanischen Behörden insgesamt 27 Teilnehmer hatte. Zu dem Zeitpunkt waren in der Region Andalusien wegen des Virus nur Zusammenkünfte von maximal 15 Personen zulässig.

„Ein solches Verhalten darf sich nicht wiederholen“
Nachdem das Königshaus in Brüssel von einem Treffen mit höchstens zwölf Personen gesprochen hatte, bekräftigte die Regionalregierung Andalusiens ihre Angaben. Nach einer Welle der Kritik ging am Sonntagabend auch Regionalpräsident Juanma Moreno mit dem Prinzen und der in der Region sehr bekannten Gastgeber-Familie hart ins Gericht: „Ein solches Verhalten darf sich nicht wiederholen. Das ist eine enorme Verantwortungslosigkeit.“ Man gefährde damit nicht nur sich selbst, sondern die „gesamte Gesellschaft“.

In seinem Schreiben räumte Prinz Joachim ein Fehlverhalten ein. Er habe „nicht alle Quarantäne-Maßnahmen eingehalten“. Der jüngste Sohn von Prinzessin Astrid, der Schwester des Königs, war laut Medien und den spanischen Behörden am 24. Mai nach Madrid geflogen und von dort mit dem Zug nach Cordoba weitergereist. Am Tag nach der Feier bekam er Symptome und einen Tag später, am 28. Mai, wurde er positiv auf das Coronavirus getestet.

Seit dem 15. Mai müssen sich alle aus dem Ausland einreisenden Menschen in Spanien einer zweiwöchigen Quarantäne unterziehen, was der Prinz offenbar nicht tat. Zudem sind die Umstände von Joachims Einreise noch unklar, denn bis zum 1. Juli darf man in Spanien nur einreisen, wenn man im Land einen Erstwohnsitz hat oder wichtige berufliche Gründe vorweisen kann. Der Palast in Brüssel betonte, es habe sich um eine Dienstreise zu einem Praktikum gehandelt.

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(Bild: kmm)



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