Corona-Hotspot

Causa Ischgl: Saftige Strafen bei Fahrlässigkeit

Tirol
27.03.2020 13:00

Mit Spannung werden Ermittlungsergebnisse des Landeskriminalamtes Tirol in Ischgl erwartet. Im Fall des Falles drohen sogar Gefängnisstrafen. Ein Überblick:

Zu späte Corona-Kontrollen in Orten, langes Offenhalten von Seilbahnen, Hotels und Bars etc. – all das sind beileibe keine Kavaliersdelikte, wie das Gesetz zeigt. Die Strafausmaße sind erheblich:

Gefängnisstrafen drohen
Für vorsätzliche Handlungen, die geeignet sind, die Gefahr der Verbreitung einer übertragbaren Krankheit unter Menschen herbeizuführen, sieht das Strafgesetz bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor - sofern die Krankheit ihrer Art nach zu den wenn auch nur beschränkt anzeige- oder meldepflichtigen Krankheiten gehört. So muss, wer an Covid-19 erkrankt ist und aus Fahrlässigkeit andere mit einer Infektion gefährdet, mit einer Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen oder bis zu einem Jahr Haft rechnen (Paragraf 179 StGB).

Ebenfalls bis zu ein Jahr Haft oder Geldbußen von bis zu 720 Tagessätzen drohen bei fahrlässiger Gemeingefährdung (Paragraf 177 StGB). Diese Bestimmung stellt Handlungen unter Strafe, die eine Gefahr für Leib oder Leben einer größeren Zahl von Menschen oder für fremdes Eigentum in großem Ausmaß bewirken.

Sogar 15 Jahre möglich
Bei vorsätzlicher Gemeingefährdung (Paragraf 176 StGB) sind Freiheitsstrafen von einem bis zehn Jahre vorgesehen. Wenn dabei eine Person stirbt, eine größere Anzahl von Menschen verletzt wird oder viele Menschen in Not versetzt werden, erhöht sich der Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre. Sollten die LKA-Ermittlungen solche Schlussfolgerungen zulassen, könnte es für einige Politiker und Beamte eng werden.

mein/gg, Kronen Zeitung

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