Bulgarin verurteilt

Prostitutionshandel von Gefängniszelle aus organisiert

Österreich
27.07.2010 16:39
Eine Bulgarin, die vom Gefängnis aus den Handel mit Prostituierten organisiert haben soll, ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht zu 18 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden. Ihr ebenfalls angeklagter Sohn erhielt 21 Monate, sieben davon unbedingt. Die dritte Angeklagte, eine Ex-Freundin des Sohnes, wurde freigesprochen.

Die 51-jährige Bulgarin betrieb zwei Bordelle in der Steiermark und wurde bereits im Jahr 2008 wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verurteilt. Mit dieser Gerichtsentscheidung soll die Frau das Geschäft aber keineswegs aufgegeben haben, auch wenn der Sohn den "Familienbetrieb" weiterführte. Nach wie vor soll sie - über ein verbotenes Handy - ihrem Sohn und dessen damaliger Freundin Anweisungen gegeben haben.

"Man muss sich das vorstellen, sie wird wegen grenzüberschreitenden Prostitutionshandels verurteilt, sitzt in Haft und macht das einfach weiter", empörte sich Staatsanwältin Elisabeth Gasser. Laut ihren Ausführungen hat die 51-Jährige genau geregelt, wie der Sohn die Betriebe zu führen habe und wie das Geschäft mit neuen Mädchen aus Bulgarien funktionieren soll.

Sohn: "Ich brauche keine Anweisungen"
"Ich habe keine Mädchen angeworben, die Vermittler haben sich bei mir gemeldet", so der angeklagte Sohn der Bar-Besitzerin. Dass seine Mutter aus der Haft die Geschäfte weitergeleitet habe, bestritt der Angeklagte: "Ich brauche keine Anweisungen." Die Ex-Freundin, die früher einmal im Betrieb der Bulgarin gearbeitet hat, sei das "Kleinsträdchen", das von nichts gewusst habe, so der Verteidiger.

Einzig die angeklagte Ex-Freundin wurde freigesprochen. Mutter und Sohn fassten Haftstrafen aus. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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