Grazerin angeklagt

Tabletten vertauscht: Heimbewohnerin starb

Steiermark
23.02.2020 06:00

Bestürzung herrschte 2018 in einem Grazer Pflegeheim: Eine Mitarbeiterin soll die Medikamente zweier Patientinnen verwechselt haben, eine 71-Jährige starb. Laut Gutachten hätte ihr Tod verhindert werden können. Am Dienstag muss sich die Pflegeassistentin (42) wegen grob fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

Der Vorfall vom 22. September 2018 löste Bestürzung aus: Wie jeden Tag teilte eine Pflegeassistentin die Medikamente an die Bewohner eines Grazer Pflegeheims aus. Damals dürfte allerdings ein fataler Fehler passiert sein: Die 42-Jährige soll die Tabletten vertauscht haben! Kurz nach der Einnahme kollabierte eine Pensionistin (71) und wurde ins LKH Graz-West eingeliefert, wo sich ihr Zustand aber verschlechterte und sie kurz darauf auch verstarb.

Todbringende Dosis
Die Staatsanwaltschaft Graz ordnete eine Obduktion der Leiche und weitere Untersuchungen an. Diese ergaben, dass die Heimbewohnerin einem Herz-Kreislaufstillstand erlegen war – hervorgerufen durch eine todbringende Dosis der blutdrucksenkenden Medikamente Carvedilol, Moxonidin, Norvasc und Acemin. Jene Medikamente, die eben eine andere Patientin bekommen hätte sollen. Somit waren alle Zweifel, dass die Frau, die an einer schweren Lungenerkrankung litt, nicht doch eines natürlichen Todes verstorben sein könnte, ausgeräumt.

Kein Notfallplan nach Verwechslungen
Was noch hinzukommt: Das Gutachten des internistischen Sachverständigen bemängelt die Organisation des Pflegeheims in Notfällen. Demnach läge kein Notfallplan bei einer Medikamentenverwechslung vor, obwohl das grundsätzlich immer wieder passiere.

Drama hätte verhindert werden können
Mehr noch: Ein ordentlicher Notfallplan hätte laut Gutachten die Gabe von medizinischer Kohle durch dafür geschultes Personal vorgesehen, was die Aufnahme der Arzneimittel reduziert hätte und somit den Tod der 71-Jährigen mit großer Sicherheit sogar verhindern hätte können.

Am Dienstag muss sich die Grazer Pflegeassistentin nun wegen grob fahrlässiger Tötung am Landesgericht Graz verantworten.

Ärztin und Stationsleiterin verurteilt
Ein ähnlicher Fall ereignete sich ebenfalls im Jahr 2018: Damals erhielt eine 75-Jährige in einem südoststeirischen Pflegeheim eine Überdosis Rheuma-Mittel. Eine Ärztin und eine Stationsleiterin wurden wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.

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