Ein plötzlicher Rauswurf nach 35 Jahren im selben Betrieb – und dann erfährt man auch noch, dass die eigene Stelle durch einen jüngeren, billigeren Leiharbeiter ersetzt wurde. Der Fall eines 56-jährigen Wieners zeigt, wie verletzlich ältere Beschäftigte am Arbeitsmarkt sind. Und er zeigt, was möglich ist, wenn man sich wehrt: Die Arbeiterkammer (AK) erkämpfte für den Mann 60.000 Euro.
Herr M. hatte fast sein gesamtes Berufsleben in einem Metall verarbeitenden Betrieb verbracht. Nach 35 Jahren bekam er laut AK „völlig überraschend“ die Kündigung. Der Arbeitgeber begründete den Schritt mit Stellenabbau und Rationalisierung. Für den langjährigen Mitarbeiter war der Schock groß – emotional wie beruflich.
Gleich doppelter Schreck
Erst nach der Kündigung fand Herr M. heraus, dass seine Position unmittelbar danach mit einem jüngeren und deutlich günstigeren Leiharbeiter besetzt wurde. Laut Arbeiterkammer handelt es sich dabei um eine unzulässige „Austauschkündigung“. Für M. stand fest, dass er unter diesen Umständen nicht an seinen früheren Arbeitsplatz zurückkehren wollte. Er wandte sich an die AK Wien, um das weitere Vorgehen zu klären.
Mann wird nun entschädigt
AK-Chefjurist Ludwig Dvořák kritisiert nun in einer Aussendung das Vorgehen des Unternehmens deutlich. Er bezeichnet es als „alarmierend“, wie manche Betriebe mit loyalen, älteren Beschäftigten umgehen, während wirtschaftsnahe Stimmen gleichzeitig ein höheres Pensionsantrittsalter fordern. Unternehmen müssten Verantwortung übernehmen, gesunde Arbeitsbedingungen schaffen und die Erfahrung älterer Mitarbeiter wertschätzen, betont Dvořák.
Die Arbeiterkammer setzte für den 56-Jährigen schließlich durch, dass er eine Zahlung von 60.000 Euro erhält. Der Fall soll – so die AK – zeigen, dass Betroffene nicht alleine dastehen und ihre Rechte durchsetzbar sind.

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