Einheits-Logo

EU-weites Siegel für Bio-Lebensmittel gilt ab 1. Juli

Österreich
30.06.2010 09:22
Wer in Österreich und im EU-Ausland nach Bio-Produkten sucht, kann sich künftig an einem geschwungenen Blatt aus zwölf Sternen orientieren. Denn ab 1. Juli werden alle Bioprodukte in der EU mit einem neuen Logo gekennzeichnet. Übergangsregeln gelten bis 2012.

Während das bisherige Bio-Siegel der EU - eine grüne Ähre auf blauem Grund mit den EU-Sternen - freiwillig verwendet werden konnte, muss das neue Logo ab dem 1. Juli 2010 auf allen neuen Verpackungen von Lebensmitteln aus ökologischem Landbau und ökologischer Tierhaltung verpflichtend angebracht werden. Daneben können aber auch weiter die bekannten, landesspezifischen Öko-Siegel der Agrarmarkt Austria oder von Anbauverbänden wie Bio Austria oder Demeter verwendet werden.

Strenge Vorschriften für Herstellung und Herkunft
Lebensmittel mit dem Bio-Blatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel dürfen nur verwendet werden, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Die Tiere müssen artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder zumindest ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen möglichst wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.

Neben dem Bio-Blatt ist die Öko-Kontrollstellennummer angegeben. Unter dieser Nummer muss ein Hinweis stehen, wo die Rohstoffe herkommen: ob aus einem EU-Land ("EU-Landwirtschaft"), teilweise aus einem EU-Land ("EU/Nicht-EU-Landwirtschaft") oder einem Drittstaat ("Nicht-EU-Landwirtschaft"). Sind alle landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe, aus denen sich das Produkt zusammensetzt, in demselben Land erzeugt worden (z.B. in Österreich), so kann die Angabe "EU" oder "Nicht-EU" durch die Angabe dieses Landes ersetzt oder um diese ergänzt werden. 

Platzierung egal, Mindestgröße vorgeschrieben
Seitens der EU gibt es keine Vorgaben, wo das EU-Bio-Logo auf der Verpackung anzubringen ist. Die Mindestgröße beträgt bei kleinen Packungen aber 6 Millimeter, in der Regel ist das Zeichen 9 Millimeter hoch und 13,5 Millimeter breit.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Österreich
30.06.2010 09:22
Loading

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt