Sich um schwer kranke Angehörige zu kümmern, ist eine Mammutaufgabe. Legt einem der Amtsschimmel dabei Steine in den Weg, ist das besonders traurig. Erlebt hat das eine Wienerin, die ihren Lebensgefährten pflegt. Just die Verlängerung der Pflegekarenz scheiterte plötzlich am Wohnsitz.
Im Jänner wurde dem Lebensgefährten von Heidelinde Z. ein Bein amputiert. Er ist Diabetiker und leidet an einer Herz- und Nierenkrankheit. Frau Z. hat deshalb um Pflegekarenz angesucht. Die wurde ihr auch umgehend bewilligt. Nach wenigen Monaten verschlechterte sich der Gesundheitszustand des Mannes noch weiter. Ihm wurde eine höhere Pflegestufe gewährt. Frau Z. ging daher davon aus, dass ihr auch eine Verlängerung der Pflegekarenz bewilligt werden würde.
Doch dann kam - ganz unverständlich für die Wienerin - die Ablehnung: „Jetzt ist auf einmal ein gemeinsamer Wohnsitz zwingend verlangt, und das, obwohl sich der Gesundheitszustand drastisch verschlechtert hat und das der Grund für eine weitere Pflegenotwendigkeit ist.“
Das Sozialministeriumservice teilte uns mit, dass beim ersten Antrag die Lebensgemeinschaft vom Arbeitsmarktservice bestätigt worden sei. Beim zweiten Antrag sei der nicht gemeinsame Wohnsitz dann Grund für die Ablehnung gewesen. Das AMS habe aber erneut die Lebensgemeinschaft bestätigt, weshalb die Pflegekarenz nun weiter gewährt wird.
Ihre Ombudsfrau fragt sich da, warum nicht gleich?
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.