Nach dem Tod der beiden am 8. August durch Behörden aus einer Privatwohnung im niederösterreichischen Hainburg geholten Tigerbabys hat die ursprüngliche Eigentümerin der Raubkatzen alle Anschuldigungen von sich gewiesen. Zuvor hatte etwa der Österreichische Tierschutzverein in einer Aussendung von „erschütternden Zuständen“ im slowakischem Zoo gesprochen.
In Interviews mit slowakischen Medien hatte die Besitzerin der privaten Einrichtung „Oase des sibirischen Tigers“ in einer Gemeinde im Westen der Slowakei nahe der Stadt Senec gesagt, dass die unangebrachte Abnahme zum Tod der Tiere geführt habe. Sie selbst habe als Züchterin keine Fehler gemacht. „Die Abnahme war gesetzeswidrig und hat den Tod der Jungtiere verursacht“, sagte Milan Bratko, der Ehemann der Zoo-Besitzerin, am Mittwoch.
Die Tigerbabys seien von ihrer Mutter verstoßen worden und hätten sich in einem kritischen Zustand befunden. Da der Tierarzt, mit dem die private Aufzuchtstation normalerweise zusammenarbeitet, im Urlaub war, sei beschlossen worden, die Tiere in Österreich zu behandeln. Eine freiwillige Mitarbeiterin, die in Hainburg wohnt, habe die Tiere zum Tierarzt gebracht, wo sie unter anderem mit Infusionen versorgt worden seien.
Weil sie am darauffolgenden Tag erneut zur Behandlung zum Veterinär gebracht hätten werden müssen, habe die Frau die Tigerbabys in einem provisorischem Inkubator mit 36 Grad bei sich in der Wohnung untergebracht. Aus diesem seien die Tiere mitten in der Nacht gezerrt und völlig unangebracht ohne notwendige Hygieneanforderungen wie Handschuhe, desinfizierte Transportbox oder Ähnliches abtransportiert worden, berichtete die Besitzerin slowakischen Medien.
„Kein Recht, sie abzunehmen“
Die Behörden in Österreich „hatten kein Recht, sie abzunehmen“, sagte Bratko. Die Zoo-Mitarbeiterin habe es lediglich verabsäumt, die Behörden in Österreich „aufmerksam zu machen, dass sich solche Tiere auf österreichischem Gebiet befinden“. Er kündigte eine Klage gegen den Österreichischen Tierschutzverein an. „Mit Spannung erwarten wir jetzt den Veterinärbericht über die Todesursachen der Jungtiere. Ich hoffe, man wird uns umgehend informieren“, fügte Bratko hinzu. Über die Abnahme der Tiere und ihre Unterbringung im Tiergarten Schönbrunn seien die Besitzer nämlich bis heute nicht offiziell informiert worden.
Die Tiere waren der 34-jährigen Slowakin nach Hinweisen an den Tierschutzverein abgenommen worden. Die Frau muss sich am 14. Oktober vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten. Ihr drohen wegen des Verstoßes gegen Paragraf sieben des Artenhandelsgesetzes bis zu zwei Jahre Haft. Das Gesetz regelt die Ein- und Ausfuhr wildlebender Arten.
„Tiergefängnis auf engstem Raum“
Der Österreichische Tierschutzverein behauptete in einer Aussendung am Mittwoch, dass es sich bei der Auffangstation in der Slowakei um ein „Tiergefängnis auf engstem Raum“ handle. Sie hätten den Zoo besucht. Bratko, der Ehemann der Zoo-Besitzerin, wies derartige Behauptungen entschieden zurück. „Das ist Unsinn. Wir haben einen gültigen Beschluss der zuständigen Regionalen Veterinärverwaltung in Senec, mit dem unsere Zucht genehmigt wird und die bestätigt, dass wir alle gesetzlichen Bedingungen erfüllen. Ein solcher Beschluss wird alle zwei Jahre erneuert, der letzte ist vom 26. Oktober 2018.“
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