Einweisung in Anstalt

Pensionist erschlagen: „Opfer war am falschen Ort“

Steiermark
03.06.2019 13:40

Im Dezember des Vorjahres erschlug ein 31-jähriger Grazer ohne Vorwarnung einen Handwerker, der einfach zur falschen Zeit am falschen Ort war. Am Montag fand in Graz der Prozess statt. Der Angeklagte wurde (nicht rechtskräftig) wegen Mordes verurteilt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Im Dezember des Vorjahres war ein Handwerker zu einem Einfamilienhaus in Graz-Andritz gekommen, um seinen Lohn abzuholen. Der Sohn der Besitzerin sah ihn im Garten und schlug ihn zu Boden, bevor er noch sagen konnte, weswegen er gekommen war. Der Mann fiel um und war sofort bewusstlos, doch der 31-Jährige soll weiter auf ihn eingeschlagen und eingetreten haben - bis zum Austritt des Hirns.

„Diese besonders brutale und abscheuliche Tat ist vollkommen grundlos geschehen, das Opfer war nur zur falschen Zeit am falschen Ort“, führte Staatsanwalt Christian Kroschl aus. Bei der Vernehmung durch die Polizei soll der Betroffene gesagt haben, ihn habe gestört, dass ein Fremder sein Grundstück betreten habe. „Das war sein Todesurteil“, äußerte sich der Verdächtige laut Polizeiprotokoll.

„Ich war unter Schock“
„Ist das alles so passiert?“, fragte Richterin Elisabeth Juschitz. „Ja“, antwortete der Befragte. „Wer ist verantwortlich?“, hakte die Richterin nach. „Ich“, sah der Betroffene ein. Er sei nach der Tat „komplett verwirrt und unter Schock“ gewesen, gab er an.

Mit Tabletten ist er gelassener
Bei der Vernehmung durch die Kriminalpolizei hatte er geäußert, er bereue nichts und würde es jederzeit wieder tun. Vor Gericht distanzierte er sich von diesen Aussagen, allerdings war er mit einer Einweisung einverstanden. Mit den Tabletten und in einer Anstalt würde es ihm besser gehen, betonte er, er sei wesentlich gelassener.

„Wie lange glauben Sie, dass sie dort bleiben müssen?“, wollte die Vorsitzende wissen. „Ein Leben lang“, zeigte sich der 31-Jährige einsichtig.

Sein Verteidiger, Michael-Thomas Reichenvater, konnte nicht viel für seinen Mandanten ins Treffen führen. Immerhin hatte er das Geld für die Beerdigung des Opfers, rund 4800 Euro, in bar dabei und übergab sie dem Anwalt der Hinterbliebenen im Auftrag der Eltern des 31-Jährigen.

Nicht zurechnungsfähig
Der psychiatrische Gutachter stufte den Angeklagten als nicht zurechnungsfähig aufgrund einer paranoiden Schizophrenie ein. Daher beantragte der Staatsanwalt, der von einer „grauenvollen Tat“ sprach, die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Am frühen Montagnachmittag gab es das (nicht rechtskräftige) Urteil. Alle acht Geschworenen waren sich einig: Der Mann ist schuldig wegen Mordes und wird in die Anstalt eingewiesen.

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