Hundeführschein

Grundkurs für Hundehalter in spe bald Vorschrift?

Steiermark
02.04.2010 17:48
Walter Kröpfl (SPÖ) und sein Team haben lange und intensiv darüber "gebrütet" - jetzt ist der Antrag zum Hundehaltegesetz im steirischen Landtag eingebracht worden. Läuft alles wie geplant, muss jeder, der einen Hund halten will, vorab eine generelle Schulung absolvieren.

Die Initialzündung für die generelle Schulung lieferte Stefan Moser von der Arche Noah als Sprecher der steirischen Tierheimplattform: "Weil man sich heutzutage viel zu gedankenlos ein Tier zulegt und sich dessen genauso schnell wieder 'entledigt'. Beim kleinsten Ärger oder wenn man 'überraschend' draufkommt: Ein Tier kostet was und muss im Urlaub versorgt werden." 

Dass man also vorab aktiv wird begrüßten auch Landesrat Johann Seitinger (ÖVP) und Walter Kröpfl. Jetzt liegt der Gesetzestext als Konzept vor. "Ein Unterausschuss sollte darüber diskutieren", schlägt Walter Kröpfl vor. "Wenn alles so läuft wie geplant, sollte das Gesetz noch heuer beschlussreif sein, damit es ab 2011 in Kraft treten kann." Moser findet den Ansatz gut, "vor allem auch die Möglichkeit, auffälligen Menschen den Nachweis - und damit den Hund - entziehen zu können."

Daten und Fakten

  • Ziel des Gesetzes ist es, das Halten von Hunden so zu regeln, dass Gefährdungen und Belästigungen für die Umwelt vermieden werden.
  • Jeder, der einen Hund halten will, muss vorab diesen Kurs belegen, der drei Stunden dauert.
  • Jeweils ein Amtstierarzt sowie ein Polizei-Diensthunde-Ausbilder halten die Schulung ab.
  • Der Kurs beinhaltet im Wesentlichen Infos über Wesen und Verhalten von Hunden, Pflege, Bewegung, Zeitaufwand, Kosten etc.
  • Der Nachweis ist für die Anmeldung des Hundes nötig.
  • Wer aktuell einen Hund hat, muss die Schulung nicht machen, sehr wohl aber beim nächsten Hund.
  • Der Nachweis kann entzogen werden wenn der Hundehalter gegen das Tierschutzgesetz verstößt.

von Christa Blümel ("Steirerkrone") und steirerkrone.at

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