Entscheidung in Linz:

Welser Gericht ist für VW-Sammelklage zuständig

Das Landesgericht Wels hat sich für Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation gegen den deutschen Autobauer Volkswagen bisher nicht zuständig gefühlt. Jetzt entschied das Oberlandesgericht Linz aber, dass sich Wels doch mit dem Fall befassen muss.

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Das Oberlandesgericht Linz (OLG Linz) hat als erstes Gericht in einer der 16 Sammelklagen des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) gegen VW jetzt die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte bejaht. Der VKI spricht von „einer Wende im Zuständigkeitsstreit“. Schon das Landesgericht Innsbruck sowie das OLG Wien hatten in anderen Klagen Österreich für international zuständig erklärt.

60 Millionen Euro Streitwert
Der VKI hatte im Auftrag von Sozialministerium und Arbeiterkammer im September 2018 für rund 10.000 Geschädigte Sammelklagen wegen manipulierter Abgastests bei allen 16 Landesgerichten Österreichs eingebracht. Streitwert 60 Millionen Euro. Der deutsche Autobauer bestreitet jedoch die Zuständigkeit der österreichischen Gerichte. Das sahen bisher auch die Landesgerichte Korneuburg, Wiener Neustadt und Wels, die sich bereits mit den VKI-Sammelklagen befasst haben, so. Die Richterin, die am Landesgericht Klagenfurt damit betraut ist, lässt die Zuständigkeit zunächst durch den EuGH abklären.

Rechtsmittel möglich
Das Oberlandesgericht Linz habe nun die Entscheidung des Landesgerichts Wels mit der Begründung aufgehoben, dass sehr wohl jenes Gericht zuständig sei, in dessen Sprengel das Fahrzeug übergeben wurde. Damit rücke die „inhaltliche Prüfung der Haftung von VW näher“, hieß es von den Verbraucherschützern. VW kann beim Obersten Gerichtshof dagegen Rechtsmittel einlegen.

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