„Rechtsstreitigkeiten des Landes Steiermark“ - so lautet der Titel der jüngsten, brisanten FP-Anfrage an Landeschef Hermann Schützenhöfer. Es geht um viel Geld oder, besser gesagt, Advokatenfutter. Der Großteil der Verfahren bezog sich auf Darlehensforderungen und zu Unrecht empfangene Beihilfen.
Da reiben sich die Damen und Herren Anwälte die Hände: Das Land Steiermark ist laut aktueller Anfragebeantwortung an die Freiheitlichen pro Jahr an mehr als 1100 Zivilprozessen beteiligt. 2015 wurden 1000, ein Jahr danach 830, 2017 rund 770 und 2018 insgesamt 410 Fälle neu anhängig.
Der Großteil der Verfahren bezieht sich auf ausstehende Darlehensforderungen, zu Unrecht empfangene Wohnunterstützungen, Entschädigungen und diverse Schadenersatzforderungen. Wird das Land geklagt, geht es meist um arbeitsrechtliche Streitigkeiten und Schadenersatz. Tritt wiederum die Behörde als Kläger auf, will sie in 90 Prozent der Fälle Darlehen und Wohnbeihilfen zurückhaben.
Seltenes Lob der Opposition
Innerhalb von vier Jahren war die Landesregierung an Tausenden Exekutionsverfahren beteiligt, die Ausgaben für Zivilprozesse beliefen sich nur 2018 auf 292.000 Euro. Für den blauen Mandatar Marco Triller ist dieser harte Kurs wichtig und richtig: „Denn zu Unrecht bezogene Sozialleistungen gehören konsequent zurückgefordert!“
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