Keine Vignettenpflicht

Freie Fahrt für Blaulicht-Helfer auf Autobahnen

Österreich
21.03.2019 15:00

Mit einer bundesweiten Regelung für die Blaulichtnutzung von Berg-, Wasser- und Höhlenrettung hat Verkehrsminister Norber Hofer (FPÖ) einen Schlussstrich unter die bisherige Schildbürger-Regelung gezogen. Bislang mussten selbst freiwillige Helfer Strafe zahlen, wenn sie ohne Autobahnvignette unterwegs waren.

Solange sie mit Blaulicht zu ihren gefährlichen Einsatzorten in den Bergen oder am Wasser brausten, durften sie ohne Autobahn-Vignette unterwegs sein. Doch auf der Rückfahrt galt für die freiwilligen Helfer bisher die „Pickerlpflicht“. Und so flatterten bei den Organisationen immer wieder Ersatzvignettenstrafen von 150 Euro ins Haus. Heinrich Brandner, Präsident der Österreichischen Wasserrettung, prangerte diese Groteske in der „Krone“ an: „Auf Festen sammeln unsere Freiwilligen Spenden. Und dann müssen wir Strafe zahlen, weil wir ohne Vignette unterwegs sind.“

„Posse ist zu Ende“
Konkret sind Berg-, Wasser- und Höhlenrettung pro Jahr bei rund 12.000 Hilfsleistungen mit 350 Einsatzfahrzeugen auf Tour. Minister Hofer schenkte den Helfern Gehör, ließ die Lage prüfen und klärte sie professionell. „Die Posse ist zu Ende. Unterschiedliche Auflagen aus den Länderbereichen sind Geschichte. Freie Fahrt für unsere Organisationen“, sagt Helmut Kodydek von der Wasserrettung.

Christoph Matzl, Kronen Zeitung

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