Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt: Erst 2008 war er aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er 21 Jahre lang eine Strafe wegen Mordes verbüßt hatte. Zur neuerlichen Bluttat kam es im Juli 2009. Der Obersteirer hatte zusammen mit seiner Freundin seinen 48-jährigen Cousin getroffen. Dabei hatte er offenbar das Gefühl bekommen, die beiden anderen würden ihn total ignorieren. Der Steirer, der laut Gutachter unter starkem Tabletteneinfluss stand, steigerte sich in seine Eifersucht immer mehr hinein.
Täter rief noch selbst die Rettung
Schließlich ging er zu seinem Cousin, der im gleichen Haus wohnte. Als dieser die Tür öffnete, stieß er sofort mit einem Klappmesser auf den völlig Überraschten ein. "Du Schwein, jetzt stech' ich dich ab", soll er laut Staatsanwalt gesagt haben. Das Opfer wurde durch 15 Messerstiche lebensgefährlich verletzt. Der Täter rief noch selbst die Rettung, bevor er flüchtete und Stunden später in einem Einkaufszentrum gefasst wurde.
Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Täter "emotionale Instabilität" sowie eine "geistig-seelische Abartigkeit höheren Grades". Auch die Zukunftsprognose des Experten ist eher negativ: "Es besteht ein erhebliches Risiko in Hinblick auf zukünftige Straftaten", heißt es da. Die Geschworenen verurteilten den Mann wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft. Der 50-Jährige soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Er legte jedoch sofort nach dem Spruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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