Abfindungsbetrag

Todesdrama vor Wiener Spital: Einigung mit Familie

Wien
15.02.2019 06:00
Porträt von krone.at
Von krone.at

Strafrechtlich ist dieser Kampf noch nicht vom Tisch - zivilrechtlich jedoch schon: Nach dem tödlichen Herzdrama des Trafikanten Wolfgang K. (63) vor dem renommierten Wiener Privatspital Göttlicher Heiland lenken die Verantwortlichen jetzt ein. Um einen Prozess zu verhindern, wird eine ansehnliche Summe als Abfindungsbetrag an die Hinterbliebenen bezahlt.

„Ich sank auf die Knie und schrie“, sagte Witwe Elisabeth (54) kurz nach dem aufsehenerregenden Fall im November 2018 im „Krone“-Gespräch. Wie berichtet, kam sie ins Elite-Krankenhaus, um die demenzkranke Schwiegermama zu besuchen - und musste ihren eigenen Mann sterben sehen.

Rückblick: Wolfgang K. lag regungslos in seinem Auto vor dem „Göttlichen Heiland“, eine Passantin schlug beim Portier Alarm. Minuten waren vergangen, bis sich ein Arzt zuständig gefühlt haben soll. Weil das Krankenhaus eben kein Notfallkrankenhaus sei, gebe es gewisse Vorschriften.

Und die lauteten: Die Rettung alarmieren, irgendwann - nach wertvollen fünf bis sieben Minuten (sagen Gutachter) - stellten sich auch Spitalsärzte in den Dienst. Zu spät!

Strafrechtliche Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung sind weiterhin im Laufen, zivile Forderungen werden jedoch vom Spital in Form eines Abfindungsbetrages abgegolten. Ohne Anerkenntnis eines Verschuldens!

Sandra Ramsauer, Kronen Zeitung

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